Die Beschwerdeführerin steht als Amtsfachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Marktgemeinde P. Mit Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde P. vom 15. Dezember 1988 wurde sie gemäß § 80 Abs. 1 NÖ GO 1973 zum Kassenverwalter der genannten Gemeinde bestellt. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 46 Abs. 7 und 8 NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976 eine Personalzulage gewährt. Die Beschwerdeführerin teilte dem Bü... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL20403 Karenzurlaub Mutterschutz Niederösterreich
Norm: GdO NÖ 1973 §80 Abs1;MSchG NÖ 1975 §1 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Bestellung zum Kassenverwalter wird kein Dienstverhältnis begründet und an die Ausübung dieses Amtes sind auch keinerlei besoldungsrechtliche Konsequenzen für ein allenfalls bestehendes öffentlich-rechtliches Dienstv... mehr lesen...