RS Vwgh 1999/4/21 93/12/0286

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
L20403 Karenzurlaub Mutterschutz Niederösterreich

Norm

GdO NÖ 1973 §80 Abs1;
MSchG NÖ 1975 §1 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Bestellung zum Kassenverwalter wird kein Dienstverhältnis begründet und an die Ausübung dieses Amtes sind auch keinerlei besoldungsrechtliche Konsequenzen für ein allenfalls bestehendes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis gebunden (hier: Daraus ergibt sich, dass für diesen Tätigkeitsbereich die Schutznormen des NÖ MSchG mangels Vorliegens eines Dienstverhältnisses zu einer NÖ Gemeinde - vgl § 1 Abs 1 NÖ MSchG - keine Anwendung finden.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993120286.X02

Im RIS seit

03.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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