Die Beschwerde richtet sich gegen ein Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK), mit dem einer Berufung des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid des Präses der Ausbildungskommission beim Oberlandesgericht Wien, mit dem sein Antrag, der Feststellung der Gleichwertigkeit bestimmter Ausbildungen mit dem Studium des österreichischen Rechts Gültigkeit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung zuzuerkennen, abgelehnt worden w... mehr lesen...