Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Amt des Arbeitsmarktservice Steiermark. Der Beschwerdeführer ist Vater eines am 6. August 2001 geborenen Kindes. Am 9. Mai 2003 beantragte er für die Zeit ab 16. Juli 2003 die Auszahlung von Karenzurlaubsgeld für das erwähnte Kind. Mit Antragsergänzung vom 3. Juli 2003 führte er aus, er ersuche um Auszahlung des Karenzurlaubsgeldes bis 6. August 2004. Den Verwaltungsakten... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: KUG 1974 §2 Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Das Karenzurlaubsgeld gebührt bei Vorliegen eines darauf gerichteten Antrages kraft Gesetzes, ohne dass es einer rechtsgestaltenden "Zuerkennung" durch Bescheid oder eines Feststellungsbescheides betreffend die Höhe des gebührlichen Karenzurlaubsgeldes bedürfte; letzterer kommt daher nur zur Klärung von... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: KUG 1974 §2 Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Der in § 2 Abs. 1 KUG umschriebene Antrag bildet zunächst eine (materielle) Voraussetzung für das Entstehen der Gebührlichkeit von Karenzurlaubsgeld. Zum anderen zielt er auf ein in der Liquidierung dieses Anspruches mündendes Verwaltungsverfahren ab. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz61/01 Familienlastenausgleich63/02 Gehaltsgesetz63/04 Bundesbedienstetenschutz
Norm: AVG §13 Abs7 idF 1998/I/158;AVG §13 Abs8 idF 1998/I/158;AVG §59 Abs1;GehG 1956 §7 Abs1;KBGG 2001 §2 Abs7;KBGG 2001 §5 Abs6;KBGG 2001 §8 Abs1 Z1;KUG 1974 §2 Abs1 idF 2002/I/087;KUG 1974 §34;
Rechtssatz: Beim Anspruch auf Karenzurlaubsgeld handelt es sich um einen zeitraumbezo... mehr lesen...