Norm: EO §88 Abs2EO §54 Abs1 Z2GBG §95 Abs1GBG §98GUG §25
Rechtssatz: - Ziel der Änderung des § 98 GBG durch § 25 GUG war, daß die Eintragung jener Personen, welche neu als Berechtigte in das Grundbuch eingetragen werden, mit solchen Identifizierungsmerkmalen erfolgt, die in Hinkunft einen möglichst zuverlässigen Identitätsvergleich ermöglichen - Die Anführung des Geburtsdatums der betreibenden Partei im Exekutionsantrag ist unabdingbare Vora... mehr lesen...