Norm: ABGB §1090 IIbGÜG §23 Abs2GÜG §24 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Wird einem Beamten (hier pensionierter Richter) die faktische Weiterbenützung der früheren Naturalwohnung durch einen Mindestzeitraum von einem Jahr weiterhin eingeräumt, wobei bei au... mehr lesen...
Norm: GÜG §24 JN §1 CIa1 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010
Rechtssatz:
Der im Zeitpunkt der Auflösung eines öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnisses noch aushaftende Gehaltsvorschußrest ist gegen den ehemaligen Bediensteten im Rechtswege und nicht im Verwaltu... mehr lesen...