RS OGH 1980/1/15 5Ob720/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.01.1980
beobachten
merken

Norm

ABGB §1090 IIb
GÜG §23 Abs2
GÜG §24

Rechtssatz

Wird einem Beamten (hier pensionierter Richter) die faktische Weiterbenützung der früheren Naturalwohnung durch einen Mindestzeitraum von einem Jahr weiterhin eingeräumt, wobei bei ausdrücklichem Ausschluß eines Bestandverhältnisses die Weiterbezahlung des (seinerzeit) auferlegten Entgeltes erfolgte, so stellt ein solcher Zustand kein im Privatrecht begründetes Bestandverhältnis dar.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 720/79
    Entscheidungstext OGH 15.01.1980 5 Ob 720/79
    Veröff: EvBl 1980/122 S 398

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0038524

Dokumentnummer

JJR_19800115_OGH0002_0050OB00720_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten