Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 JWG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1998/11/10 97/11/0132

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des beschwerdeführenden Vereins vom 1. September 1995 auf Feststellung der Eignung, "privatrechtliche"Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu erfüllen, gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1992, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem vom Beschwerdeführer vorgelegten Konzept sei zu entnehmen, daß er unter einer näher genannten Bezeichnung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.11.1998

RS Vwgh 1998/11/10 97/11/0132

Index: L92701 Jugendwohlfahrt Kinderheim Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: JWG Bgld 1992 §9 Abs1;JWG Bgld 1992 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bgld JWG 1992 kennt nicht eine Anerkennung von physischen oder juristischen Personen als Träger der freien Jugendwohlfahrt. § 9 Abs 1 Bgld JWG 1992 sieht vielmehr die Möglichkeit der Heranziehung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt zur Erfüllung von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1998

RS Vwgh 1998/11/10 97/11/0132

Index: L92701 Jugendwohlfahrt Kinderheim Burgenland
Norm: JWG Bgld 1992 §9 Abs2;
Rechtssatz: Bei Erlassung eines Bescheides gem § 9 Abs 2 Bgld JWG 1992 geht es allein um die Entscheidung über die Eignung einer Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt, nichthoheitliche Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen für das Bestehen einer Einrichtung der freien Jugendwohlfahrt werden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.11.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/11 91/11/0147

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 14. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer - nachdem ein vorangehender Bescheid der belangten Behörde mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 1990, Zl. 90/11/0048, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war - gemäß § 9 des Niederösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1978 (NÖ JWG 1978), LGBl. 9270-1, verpflichtet, für die Unterbringung sei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.02.1992

RS Vwgh 1992/2/11 91/11/0147

Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: AußStrG §183;AVG §56;AVG §66 Abs4;JWG 1989 §33;JWG 1989 §40;JWG 1989 §43 Abs1;JWG NÖ 1978 §9 Abs2;JWG NÖ 1991;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bis zum Inkrafttreten des JWG NÖ 1991 (1 März 1991) war über... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1992

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