Norm: nöJWG §28 Abs1
Rechtssatz: § 28 Abs 1 nöJWG hält die Übernahme der vollen Erziehung durch nahe Verwandte der
Begründung: des Pflegeverhältnisses durch die Bezirksverwaltungsbehörde gleich; der Angehörige hat bei Übernahme des Minderjährigen in die volle Erziehung deshalb auch gegen den Jugendwohlfahrtsträger dieselben Ansprüche wie jene Pflegeeltern, mit denen dieser das Pflegeverhältnis erst begründet hat. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: JWG §28 Abs1UVG §2 Abs2 Z2
Rechtssatz: Wurde ein Pflegeverhältnis mit der Bewilligung eines Pflegebeitrages an die Pflegeperson, die darauf einen gesetzlichen Anspruch hatte, auf die Grundlage des öffentlichen Jugendwohlfahrtsrechtes gestellt, dann ist dieses Pflegeverhältnis zumindest seit diesem Zeitpunkt als "Maßnahme der vollen Erziehung nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht" im Sinne des § 2 Abs 2 Z 2 UVG zu beurteilen oder ein... mehr lesen...