Entscheidungen zu § 27 Abs. 5 JWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1999/12/15 6Ob278/99x, 7Ob316/99t, 6Ob243/99z, 6Ob268/99a

Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Während nach § 27 Abs 1 Wr JWG "Pflegeeltern" (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung auf Antrag zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten Pflegegeld gebührt, diesen also ausdrücklich ein Rechtsanspruch zuerkannt wird, statuiert § 27 Abs 6 Wr JWG, dass (sonstigen) Personen, die mit den von ihnen betreuten Kindern bis zum dritten Grad verwandt oder verschwä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

RS OGH 1999/12/15 6Ob278/99x, 7Ob316/99t, 6Ob243/99z

Norm: UVG §2 Abs2 Z2WrJWG §27 Abs5WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Bloß freiwillig gewährte Zuschüsse welcher Art immer treffen den Jugendwohlfahrtsträger jedenfalls nur wirtschaftlich, aber nicht "nach der Rechtslage". Dass dies - je nach dem anzuwendenden Landesrecht - zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, ist eine von den jeweiligen Landesgesetzgebern rechtspolitisch gewollte normative Ausgestaltung, deren Änderung der Gesetzgebung und nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.12.1999

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