Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 JWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1999/11/24 3Ob292/99h, 3Ob7/00a, 6Ob335/99d, 6Ob68/00v, 1Ob348/99d

Norm: WrJWG §27 Abs1WrJWG §27 Abs6
Rechtssatz: Nach § 27 Abs 1 WrJWG haben 'Pflegeeltern' (Pflegepersonen) zur Durchführung der vollen Erziehung als Maßnahme nach dem öffentlichen Jugendwohlfahrtsrecht einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Pflegegelds. Die Rechtsnatur dieses Anspruchs ist komplementär zu der als öffentlich-rechtliche Jugendwohlfahrtsmaßnahme zu besorgenden vollen Erziehung. Auf die Zuerkennung eines Pflegegelds nach § 27 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1999

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