Norm: Kfl-Bef Bed §34 Kfl-Bef Bed § 34 heute Kfl-Bef Bed § 34 gültig ab 19.01.2001
Rechtssatz: Ein Busfahrer, der bei Abgabe des Reisegepäcks dem Passagier keinen Gepäckschein ausfolgt und bei Ankunft das Gepäck auf den Gehsteig stellt, handelt grob fahrlässig. Entsc... mehr lesen...