RS OGH 2020/4/24 7Ob184/19p

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Veröffentlicht am 24.04.2020
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Rechtssatz

Ein Busfahrer, der bei Abgabe des Reisegepäcks dem Passagier keinen Gepäckschein ausfolgt und bei Ankunft das Gepäck auf den Gehsteig stellt, handelt grob fahrlässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133176

Im RIS seit

28.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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