RS OGH 2020/4/24 7Ob184/19p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2020
beobachten
merken

Norm

Kfl-Bef Bed §34

Rechtssatz

Ein Busfahrer, der bei Abgabe des Reisegepäcks dem Passagier keinen Gepäckschein ausfolgt und bei Ankunft das Gepäck auf den Gehsteig stellt, handelt grob fahrlässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133176

Im RIS seit

28.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten