Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Artikel 4, Ziffer 2, BGBl römisch eins 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 4. 6. 1992 bis 30. 6. 2000 als Arbeiter bei einem Transportunternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 10. 3. 2000 der Konkurs eröffnet wurde. Der Kläger verpfändete einer Bank zur Besicherung eines ihm gewährten Kredits unter anderem sein zukünftiges pfändbares Arbeitseinkommen und ermächtigte die Bank für den Fall der Nichtzahlung fälliger Forderungen nach Aufforderung und fruchtlosem Verstreichen einer 14-tägigen Rückäußerungsfrist, die Forderu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 8.1.1996 wies das Handelsgericht Wien den Antrag, über das Vermögen des Dienstgebers der Klägerin den Konkurs zu eröffnen, mangels hinreichenden Vermögens ab. Der Klagevertreter erhielt von diesem Beschluß am 15.3.1996 Kenntnis. Er stellte am 30.4.1996 bei der Beklagten den Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld in der Höhe von S 33.333,34 brutto. Diese Forderung wurde von der Beklagten mit dem ihr entsprechenden Nettobetrag von S ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4IESG §6 Abs4IESG §8 Abs1
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde ist an eine rechtskräftige gerichtliche Kostenentscheidung insoweit nicht gebunden, als sie selbständig die Notwendigkeit der Anrufung des Gerichts prüfen kann. Kosten einer Mahnklage gegen den Dienstgeber sind dann nicht im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 IESG gesichert, wenn gleichzeitig mit Einbringung der Mahnklage ein Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Kufstein vom 1.3.1995 wurde der Klägerin zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 113.760,-- sA gegen Erich L***** die Gehaltsexekution durch Pfändung und Überweisung der Erich L***** gegen die Dienstgeberin Helga L***** zustehenden Gehaltsbezüge bewilligt. Mangels Zahlung durch die Dienstgeberin hat die Klägerin gegen Helga L***** am 19.3.1996 zu 48 Cga 56/96t des Landesgerichtes Innsbruck einen Zahlungsbefe... mehr lesen...
Begründung: Am 17.April 1991 wurde über das Vermögen des Bauunternehmens G***** GesmbH der Konkurs eröffnet. Die Arbeitnehmer der Gemeinschuldnerin C***** J*****, P***** K***** und P***** K***** beantragten jeweils für die für den Zeitraum vom 1. April 1991 bis 22.April 1991 von der Gemeinschuldnerin geschuldeten Löhne von 6.580 S, 9.637 S und 7.382 S die Gewährung von Insolvenz-Ausfallgeld. Da der Kläger als Masseverwalter den Betrieb fortführte, zahlte er am 17.Mai 1991 dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung eines näher aufgeschlüsselten Betrages von zuletzt S 438.682,25 netto sA an restlichem Gehalt sowie Kündigungsentschädigung usw. mit der Behauptung, er sei am 15. Juni 1984 wegen Nichterhalt des ihm zustehenden Gehalts berechtigt vorzeitig ausgetreten, nachdem die beklagten Parteien das Arbeitsverhältnis am 28. Mai 1984 zum 30. September 1984 aufgekündigt hatten. Die beklagten Parteien beantragten die A... mehr lesen...