Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 3. 8. 1990, GZ 19 Nc 671/90-15, wurde der Antrag der Tiroler Gebietskrankenkasse auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers des Klägers, bei dem dieser in der Zeit von 1989 bis Mai 1990 beschäftigt war, mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens gemäß § 72 Abs 3 KO abgewiesen. Mit Klage vom 19. 11. 1990 begehrte der Kläger zu 47 Cga 285/90 d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Dienstverhältnis des Klägers mit der Firma O***** bzw später D*****, über die am 5.8.1988 das Ausgleichsverfahren eröffnet worden war, wurde mit gerichtlicher Ermächtigung gemäß § 20 b und c AO am 23.9.1988 zum 23.1.1989 gekündigt. Auf Grund des Dienstvertrages hätte das Arbeitsverhältnis frühestens mit 31.3.1991 aufgelöst werden können. Mit 24.1.1989 nahm der Kläger eine andere Arbeit auf und erzielte aus diesem neuen Dienstverhältnis ein höheres Entgelt, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. September 1978 bis 31. Juli 1987 als Angestellter bei der Firma Franz G*** OHG beschäftigt. Mit Dienstvertrag vom 5.September 1977 wurde vereinbart, daß das Arbeitsverhältnis von beiden Teilen nur unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden kann. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 24. März 1987 der Ausgleich eröffnet. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Genehmigung des Ausgleichsg... mehr lesen...
Norm: IESG §6 Abs5IESG §6 Abs6IESG §7 Abs1KO §60 Abs2
Rechtssatz: Das Arbeitsamt ist an die Feststellung einer angemeldeten Forderung im Ausgleich gebunden. Lediglich in der Beurteilung von Anspruchsausschlüssen und Anspruchsbegrenzungen ist das Arbeitsamt bezüglich aller Fragen, die im gerichtlichen Verfahren - als dort nicht anspruchsbegründend - von vornherein nicht zu prüfen waren oder - mangels Einwendung - nicht geprüft wurden, frei; dies... mehr lesen...