Begründung: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 16.August 1986, für dessen Folgen ihm die beklagte Versicherungsgesellschaft haftet, verletzt und war danach vom Unfallstag bis einschließlich 1.2.1987 im Krankenstand und mindestens bis Mitte Jänner 1987 jedenfalls arbeitsunfähig. An Krankengeld bezog er von der Wiener Gebietskrankenkasse vom 29.9.1986 bis 1.2.1987 insgesamt S 26.732,20. Er war sowohl Angestellter der Johann P***** GmbH, als auch "selbständiger" (Provis... mehr lesen...