Norm
IESG §2 Abs4 Z3Rechtssatz
§ 1 Abs 4 Z 3 IESG ist dahingehend auszulegen, dass diese Regelung den Grenzwert auf den Begriff der Stunde als Zeiteinheit bezieht. Der Überstundenzuschlag vervielfacht nicht die geleistete Arbeitszeit, sondern erhöht den Stundenlohn. Dieser ist daher einschließlich allfälliger Zuschläge nur bis zum Grenzbetrag gesichert.Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer 3, IESG ist dahingehend auszulegen, dass diese Regelung den Grenzwert auf den Begriff der Stunde als Zeiteinheit bezieht. Der Überstundenzuschlag vervielfacht nicht die geleistete Arbeitszeit, sondern erhöht den Stundenlohn. Dieser ist daher einschließlich allfälliger Zuschläge nur bis zum Grenzbetrag gesichert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132808Im RIS seit
07.11.2019Zuletzt aktualisiert am
07.11.2019