Norm: ABGB §802: IESG §1IESG §1a
Rechtssatz: Nur dann, wenn in einem Streitverfahren der bedingt erbserklärte Erbe eine Abweisung der Forderungen eines Arbeitnehmers unter Bezugnahme auf die Haftungsbeschränkung des § 802 ABGB erreichen konnte, insoweit in analoger Anwendung des § 1a IESG, ist eine Absicherung der Arbeitnehmeransprüche nach IESG gegeben. Entscheidungstexte 8 ObS 1/09v E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Ergebnis vom 1. 4. 2002 bis 10. 9. 2006 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt, dessen Inhaber am 6. 7. 2006 starb. Der Kläger, der in den letzten drei Jahren vor der Beendigung keinen Urlaub konsumiert hatte, erhielt aus Anlass der Beendigung weder eine Abfertigung noch eine Urlaubsersatzleistung. Noch vor der Beendigung erfolgte am 29. 8. 2006 eine Gläubigerkonvokation im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens. Mit Schreiben vom 30. 11. 2006 m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 8. 2004 bis 7. 6. 2006 als Kochlehrling in einem Gasthaus beschäftigt. Ihm gebührte ab 1. 5. 2006 eine monatliche Lehrlingsentschädigung in Höhe von 525 EUR brutto sowie eine monatliche Dienstkleidungspauschale von 32,75 EUR. Er hat zuletzt für den Monat April 2006 das ihm zustehende Entgelt ausbezahlt erhalten. Das Lehrverhältnis endete am 7. 6. 2006 im beiderseitigen Einvernehmen. Am 26. 6. 2006 verstarb sein Arbeitgeber. Be... mehr lesen...
Norm: ASGG §49aIESG §1aIESG nF §3 Abs2IESG §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Insolvenz-Ausfallgeld gebührt auch für Zinsen für nach § 1a IESG gesicherte Ansprüche auf Abfertigung in dem in § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG genannten Ausmaß, wobei sich die Frist nach § 1a Abs 3 Z 3 IESG richtet. Liegt den Zinsen nach § 3 Abs 2 Z 2 (nunmehr § 3 Abs 2) IESG kein originärer Anspruch gegen den Arbeitgeber zugrunde, kommt eine Anwendung des § 49a ASGG nich... mehr lesen...