Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten zunächst vom 1. 7. 1961 bis 31. 12. 1998 und daran anschließend vom 1. 1. 1999 bis 30. 4. 2005 als Beitragsprüfer beschäftigt, sein Beschäftigungsausmaß betrug bis 31. 12. 1998 40 Stunden wöchentlich, zum 31. 12. 1998 erhielt er eine Abfertigung in Höhe von 48.463,91 EUR brutto ausbezahlt. Auf das Dienstverhältnis ist die DO.A für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungstr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach dem hier noch maßgeblichen Sachverhaltsfeststellungen war die Klägerin bereits ab 1. 9. 1964 bei einer Baugesellschaft tätig, über die schließlich mit Beschluss vom 16. 12. 2002 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Das Dienstverhältnis der Klägerin wurde wegen wirtschaftlich bedingter Organisationsmaßnahmen und weil es andere Mitarbeiter härter getroffen hätte, nur als Teilzeitbeschäftigte weiter zu arbeiten, von ihrer Dienstgeberin zum 30. 6. 1996 aufgek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 3. 4. 1989 als Arbeiterin im Unternehmen der späteren Gemeinschuldnerin in der Abteilung Gießerei vollzeitbeschäftigt. Über Wunsch ihrer Arbeitgeberin vereinbarte die Klägerin eine Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit ab 1. 1. 1997 auf 30 Wochenstunden. Die Arbeitgeberin sicherte der Klägerin zu, dass ihr die bereits erworbenen Abfertigungsansprüche auf Basis der Vollzeitbeschäftigung erhalten bleiben. Nach Eröffnung des Konkurses... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 2. Jänner 1987 bei der späteren Gemeinschuldnerin ganztags beschäftigt, stieg jedoch am 22. Februar 1999 auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 24 Wochenstunden um. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin am 13. Februar 2001 erklärte sie mit 14. Februar 2001 ihren begründeten vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO. Der auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie sieht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Teilzahlungen des Arbeitgebers sind zuerst auf den gesicherten Teil der Ansprüche des Arbeitnehmers anzurechnen. Davon abweichende Widmungsvereinbarungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien sind nicht zu beachten, es käme sonst zu einer nicht gerechtfertigten Besserstellung jener Arbeitnehmer, die ohnehin einen Teil ihrer Ansprüche bis zu dem nach dem IESG gesicherten Höchstausmaß vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ersetzt er... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war vom 1. 4. 1979 bis 27. 5. 1999 und die Zweitklägerin vom 1. 3. 1977 bis 27. 5. 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 3. 5. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Dabei war das Dienstverhältnis des Erstklägers in den Zeiträumen vom 23. 12. 1986 bis 1. 2. 1987, 23. 12. 1987 bis 31. 1. 1988, 23. 12. 1988 bis 22. 1. 1989, 22. 12. 1989, bis 21. 1. 1990, 21. 12. 1990 bis 20. 1. 1991... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellte vom 1. 2. 1957 bis 28. 2. 1997 mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 17.210 beschäftigt. Das Dienstverhältnis der Klägerin endete durch Arbeitnehmerkündigung wegen Inanspruchnahme vorzeitiger Alterspension auf Grund langer Versicherungsdauer. Der gesetzliche Abfertigungsanspruch der Klägerin in der Höhe von 12 Monatsentgelten betrug S 226.483 netto. Darüber hinaus wurde zwischen... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4IESG §1 Abs4a
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf freiwillige und gesetzliche Abfertigung, sind Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Konkurseröffnung nur auf die gesicherte gesetzliche Abfertigung anzurechnen. Diese Vorgangsweise ist richtlinienkonform und steht nicht in Widerspruch zum Urteil des EuGH C-125/97 (Regelung). Entscheidungstexte 8 ObS 292/00z Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 4. 1988 als Angestellte bei einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beschäftigt. Ihr Aufgabenbereich umfasste Terminvereinbarungen, Schreibtätigkeit udgl. Sie war weder Sachbearbeiterin noch war sie im Bereich der Buchhaltung tätig. Zum Aufgabenbereich der Klägerin gehörte die Betreuung einer Beteiligungsgesellschaft mbH, für welche Tätigkeit die Klägerin rund 80 % ihrer Arbeitskraft einsetzte. Am 15. 6. 1997 wurde das Dienstverhäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 6. 1973 geborene Kläger, der zunächst vom 17. Juli 1989 bis 31. August 1990 Angestellter der I***** GesmbH war, absolvierte vom 2. April 1991 bis 1. Oktober 1994 eine 3 1/2jährige Lehre bei der Konkursmasse C***** S*****. Vom 2. Oktober 1994 bis zumindest 31. Juli 1995 stand der Kläger dort in einem Angestelltenverhältnis. Der Betrieb, in dem der Kläger arbeitete, wurde in der Folge von der C***** Holding AG übernommen. Das Dienstverhältnis des Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei ihrem Arbeitgeber, über dessen Vermögen mit Beschluss vom 28. 1. 1999 der Konkurs eröffnet wurde, vom 22. 9. 1994 bis zu ihrem berechtigten vorzeitigen Austritt im Konkurs am 11. 2. 1999 beschäftigt. Sie arbeitete ab Beginn ihres Arbeitsverhältnisses als Vollzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von 38,5 Stunden. In den Jahren 1995 und 1996 ging jedoch die Auftragslage des Arbeitgebers zurück. Der unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vom 4. 2. 1981 bis 30. 6. 1982 war die Klägerin bei der Firma A*****, die ebenso wie der spätere Arbeitgeber der Klägerin Johann M***** einen Sanitärgroßhandel betrieb, und vom 1. 7. bis 13. 8. 1982 bei der Dr. W***** Gesellschaft als Angestellte berufstätig. Vom 16. 8. 1982 bis 31. 1. 1984 war sie beim späteren Gemeinschuldner Johann M***** als Angestellte tätig, wobei sie gleichzeitig die Abendschule an der Handelsakademie Klagenfurt besuchte. Nach der ein... mehr lesen...
Begründung: Da die ausführliche rechtliche Beurteilung des Rekursgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die ausführliche rechtliche Beurteilung des Rekursgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revisionsrekursausführungen ist zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin sowohl im Verfahren vor de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 3. 1988 bis 17. 7. 1995 bei der C***** GmbH beschäftigt. Im Konkurs dieses Arbeitgebers erhielt der Kläger vom Insolvenz-Ausfallgeldfonds eine Abfertigung im Ausmaß von drei Monatsentgelten. Vom 18. 7. 1995 bis 29. 7. 1997 war der Kläger sodann bei der C***** beschäftigt. Mit "Dienstvertragänderung" vom 30. 4. 1996 wurden dem Kläger Vordienstzeiten im Ausmaß von 480 Monaten bei der Bemessung des Urlaubsausmaßes, der Entgeltfortzahlungsf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15. 7. 1964 bis 31. 12. 1990 Angestellter einer KG. Diese Kommanditgesellschaft war alleinige Gesellschafterin einer GesmbH. Ab 1. 1. 1991 war der Kläger als Angestellter dieser GesmbH beschäftigt. Bereits mit Gesellschafterbeschluß vom 23. 11. 1990 war er zum Geschäftsführer der GesmbH bestellt worden. Anläßlich des Wechsels des Klägers als Angestellter von der KG zur GesmbH wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, daß die Abfertigungsa... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4a
Rechtssatz: Ein Kollektivvertrag ist keine "andere gleichartige österreichische Rechtsvorschrift" im Sinne dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 8 ObS 240/97w Entscheidungstext OGH 07.08.1997 8 ObS 240/97w 8 ObS 10/19g Entscheidungstext OGH 24.09.2019 8 ObS 10/19g ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4aIESG idF IESGNov 1997 §3 Abs3
Rechtssatz: Aufgrund der durch die Novelle BGBl 1993/817 neu geschaffenen Bestimmung des Abs 4 a sollte der Abfertigungsanspruch generell erfaßt werden und nicht etwa freiwillig vereinbarte über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Ansprüche als sonstige Entgeltansprüche weiterhin nach der Bestimmung des § 1 Abs 3 Z 4 IESG begrenzt sein. Entscheid... mehr lesen...