Norm: IESG §1 Abs4IESG §1 Abs4a
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf freiwillige und gesetzliche Abfertigung, sind Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Konkurseröffnung nur auf die gesicherte gesetzliche Abfertigung anzurechnen. Diese Vorgangsweise ist richtlinienkonform und steht nicht in Widerspruch zum Urteil des EuGH C-125/97 (Regelung). Entscheidungstexte 8 ObS 292/00z Ents... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4a
Rechtssatz: Ein Kollektivvertrag ist keine "andere gleichartige österreichische Rechtsvorschrift" im Sinne dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 8 ObS 240/97w Entscheidungstext OGH 07.08.1997 8 ObS 240/97w 8 ObS 10/19g Entscheidungstext OGH 24.09.2019 8 ObS 10/19g ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs3 Z2IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4aIESG idF IESGNov 1997 §3 Abs3
Rechtssatz: Aufgrund der durch die Novelle BGBl 1993/817 neu geschaffenen Bestimmung des Abs 4 a sollte der Abfertigungsanspruch generell erfaßt werden und nicht etwa freiwillig vereinbarte über das gesetzliche Ausmaß hinausgehende Ansprüche als sonstige Entgeltansprüche weiterhin nach der Bestimmung des § 1 Abs 3 Z 4 IESG begrenzt sein. Entscheid... mehr lesen...