Begründung: Der Kläger war vom 17. 3. 2008 bis zu seinem Austritt am 24. 12. 2009 bei der Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 16. 11. 2009 der Konkurs eröffnet wurde, als Angestellter beschäftigt. Neben dem laufenden Gehalt sowie Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte hatte er den einzelvertraglichen Anspruch auf einen jährlichen Bonus, dessen Höhe von variablen Zielvereinbarungen aufgrund einer vom Vorstand jährlich festgelegten Systematik abhing. Vo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 11. 1994 bis 31. 12. 2008 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 10. 2. 2009 der Konkurs eröffnet wurde, als kaufmännischer Angestellter im Vertrieb von Fertighäusern beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Das vereinbarte monatliche Gehalt des Klägers setzte sich aus einem Fixum und einer Provision vom Nettoauftragswert der im betreffenden Monat von ihm verkauften Häuser zusammen, außerdem stand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 1. 2001 bis 31. 3. 2006 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter (Leiter Anlagenbau) beschäftigt, das Arbeitsverhältnis endete nach seinem unbestrittenen Vorbringen durch Arbeitgeberkündigung. Als Entgelt erhielt er ein Fixum von 4.500 EUR, zahlbar 14 x jährlich, sowie eine Bonuszahlung von maximal 9.240 EUR jährlich. Der Kläger machte mehrere Diensterfindungen, die von der Gemeinschuldnerin zur Patentierung angemeldet wurden. D... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Der Grenzbetrag des § 1 Abs 4 IESG ist unabhängig von einer allfälligen Konkurs- oder Ausgleichsquote, die erzielt werden kann, zu beachten. Entscheidungstexte 8 ObS 20/03d Entscheidungstext OGH 16.07.2004 8 ObS 20/03d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119178 ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Bei Zusammentreffen mehrerer gesicherter Ansprüche, die aber der Höhe nach beschränkt sind, sind Teilzahlungen zuerst auf die gesicherten Teile der Ansprüche anzurechnen und erst hinsichtlich des den Grenzbetrag übersteigenden Teiles sind die Teilzahlungen auf die älteren, nicht gesicherten Ansprüche anzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 235/01v Entscheidu... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4IESG §1 Abs4a
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf freiwillige und gesetzliche Abfertigung, sind Teilzahlungen des Arbeitgebers vor Konkurseröffnung nur auf die gesicherte gesetzliche Abfertigung anzurechnen. Diese Vorgangsweise ist richtlinienkonform und steht nicht in Widerspruch zum Urteil des EuGH C-125/97 (Regelung). Entscheidungstexte 8 ObS 292/00z Ents... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z1IESG §1 Abs3 Z4IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Ärztliche Sondergebühren, die von der Krankenanstalt kassiert und nicht weitergegeben wurden, unterliegen gleich dem Entgelt dem Grenzbetrag. Entscheidungstexte 8 ObS 301/00y Entscheidungstext OGH 29.03.2001 8 ObS 301/00y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs4
Rechtssatz: Die im § 1 Abs 4 IESG genannte Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs 1 ASVG für einen Kalendermonat im Ausmaß des 30-fachen täglichen Betrages erfasst nur das laufende Entgelt unter Ausschluß der Sonderzahlungen; für diese gilt gemäß § 54 Abs 1 ASVG eine andere Höchstbeitragsgrundlage in Höhe des 60-fachen des gemäß § 45 Abs 1 ASVG auf den Kalendertag entfallenen Betrages. Diese gilt auch für die Sicherung der im... mehr lesen...