Entscheidungen zu § 2 Abs. 1 AuslEG 2001

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2007/5/15 2004/11/0058

Mit Bescheid des Heerespersonalamtes vom 4. Dezember 2003 (zugestellt am selben Tag) wurde der Beschwerdeführer aus militärischen Rücksichten von Amts wegen von der Leistung des Auslandseinsatzpräsenzdienstes gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 Wehrgesetz 2001 (WG 2001) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und § 7 des Auslandseinsatzgesetzes 2001 (AuslEG 2001) befreit. Unter einem wurde gemäß § 28 Abs. 4 WG 2001 in Verbindung mit den zitierten Bestimmungen des AuslEG 2001 die Entlassung des Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.2007

RS Vwgh 2007/5/15 2004/11/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein12/03 Entsendung ins Ausland43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AuslEG 2001 §2 Abs1;VwRallg impl;WehrG 2001 §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Behörde ist bei der amtswegigen Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung eines Auslandspräsenzdienstes nach § 26 Abs. 1 Z. 1 WehrG 2001 kein Ermessen eingeräumt. Ob eine Befreiung aus militärischen oder anderen öffentlichen Interessen erforde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2007

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