Begründung: Der Kläger erlitt am 30. 8. 1991 beim Künettenaushub einen Arbeitsunfall, bei dem er schwer verletzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war er von seinem Arbeitgeber dem Zweitbeklagten, dessen Unternehmen die Erdarbeiten ausführte, als Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Seine Anweisungen erhielt er einerseits von seinem Arbeitgeber, aber vor allem vom Zweitbeklagten, der seine Arbeitsaufgaben konkretisierte. Der Kläger hatte das Erdreich, das mit dem Bagger nicht aus... mehr lesen...
Norm: AÖSp §63 lita DHG §3 Abs2 DHG §3 Abs3 DHG Art. 1 § 3 heute DHG Art. 1 § 3 gültig ab 23.03.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 169/1983 DHG Art. 1 § 3 gültig von 24.04.1965 bis 22.03.1983 DHG Art. 1 § 3 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war als Dienstnehmer der Firma Ludwig R***** GmbH, Transporte, am 16.November 1987 Lenker eines im Eigentum dieser Gesellschaft stehendes Sattel-LKWs. Auf dem Fahrzeug waren 41,352 m**n Baulatten, die im Eigentum der klagenden Partei standen. Über Auftrag der klagenden Partei sollten diese Latten zur Firma Adolf Z***** nach R***** befördert werden. Durch einen Fahrfehler des Beklagten kam der LKW von der Fahrbahn ab und stürzte um, wodurch das Ladegut ... mehr lesen...