Norm: AÖSp §63 litaDHG §3 Abs2DHG §3 Abs3
Rechtssatz: In den Fällen, in denen dem wegen deliktischer Schadenszufügung in Anspruch genommenen Dienstnehmer des Spediteurs ein Rückgriffsanspruch gemäß § 3 Abs 2 und 3 DHG zusteht, wirken die in den mit Spediteur vereinbarten AÖSp enthaltenen Haftungsbeschränkungen und - Ausschlüsse auch zugunsten des Dienstnehmers. Entscheidungstexte 2 Ob 28/... mehr lesen...