Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom April 1989 bis einschließlich April 1991 im Gasthaus des Beklagten als Serviererin beschäftigt. Neben ihrer Serviertätigkeit im Gastbetrieb gehörte es zu den ihr vom Beklagten aufgetragenen Dienstpflichten, jeweils vor der Sperrstunde neben den Papier- und Abfallresten auch die Asche der im Gasthaus benützten Aschbecher in einen vorhandenen Plastikkübel zu entleeren und die allenfalls noch vorhandene Aschenglut mit Wasser zu löschen. N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend die Anwendung der Bestimmung des § 3 DHG auf einen Ersatzanspruch des Arbeitnehmers analog § 1014 ABGB bejaht, sodaß es insoweit ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des Berufungsgerichtes hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Anwendung der Bestimmung des Paragraph 3, DHG auf einen Ersatzanspruch des Arbeitnehmers analog Paragraph 1014, AB... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 ADHG allgDHG §3 Abs2
Rechtssatz: Hat eine Serviererin in einem vom Arbeitgeber gepachteten Gasthaus einen Brand verursacht und wurde in der Folge sowohl sie als auch der Arbeitgeber auf Grund eines vom Versicherer des Gebäudes erwirkten Urteils rechtskräftig solidarisch zur Schadenersatzleistung verpflichtet, ist das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz nicht unmittelbar anwendbar. Diese Lücke ist im Wege der Analogie unter Bedachtnah... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war beim Beklagten in dem von ihm gepachteten Gasthaus als Serviererin beschäftigt. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses war sie unter anderem verpflichtet, jeweils vor der Sperrstunde den Inhalt der Aschenbecher in einen vorhandenen Kunststoffkübel zu entleeren und die allenfalls noch vorhandene Aschenglut mit Wasser zu löschen. Nach Verrichtung dieser Tätigkeit brach in der Nacht vom 4. zum 5.Dezember 1990 im Gasthaus ein Brand mit erheblichem Sachsch... mehr lesen...
Norm: AÖSp §63 litaDHG §3 Abs2DHG §3 Abs3
Rechtssatz: In den Fällen, in denen dem wegen deliktischer Schadenszufügung in Anspruch genommenen Dienstnehmer des Spediteurs ein Rückgriffsanspruch gemäß § 3 Abs 2 und 3 DHG zusteht, wirken die in den mit Spediteur vereinbarten AÖSp enthaltenen Haftungsbeschränkungen und - Ausschlüsse auch zugunsten des Dienstnehmers. Entscheidungstexte 2 Ob 28/... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war als Dienstnehmer der Firma Ludwig R***** GmbH, Transporte, am 16.November 1987 Lenker eines im Eigentum dieser Gesellschaft stehendes Sattel-LKWs. Auf dem Fahrzeug waren 41,352 m**n Baulatten, die im Eigentum der klagenden Partei standen. Über Auftrag der klagenden Partei sollten diese Latten zur Firma Adolf Z***** nach R***** befördert werden. Durch einen Fahrfehler des Beklagten kam der LKW von der Fahrbahn ab und stürzte um, wodurch das Ladegut ... mehr lesen...
Norm: DHG §3 Abs2EKHG §5 IIc
Rechtssatz: Keine Halterhaftung des Bundeslandes, wenn ein Landesbeamter einen Unfall auf einer Dienstreise verschuldet, zu der er, ohne hierzu verpflichtet zu sein, seinen eigenen Personenkraftwagen benützt. Entscheidungstexte 2 Ob 212/68 Entscheidungstext OGH 04.10.1968 2 Ob 212/68 Veröff: SZ 41/126 Schlag... mehr lesen...
Der Kläger, der nach beiderseitigem Vorbringen als Landesbeamter zur beklagten Partei in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht, hat nach seinen Angaben als Lenker des ihm gehörigen PKWs am 4. August 1965 in der Nähe von S. durch den Zusammenstoß mit dem von R. Sch. geführten LKW des F. H. einen Verkehrsunfall erlitten. Der Kläger bringt vor, im Zusammenhange mit diesem Verkehrsunfalle der Übertretung nach § 431 StG. schuldig erkannt worden zu sein. Sein Verschulden näher... mehr lesen...