Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Franz Kisling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** R*****, vertreten durch Mag. Leopold Zechner, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 3. 1999 ereignete sich in einem Schigebiet im Bereich der Kreuzung dreier Pisten (1, 4 und 8) ein Schiunfall, an dem der Kläger als Schifahrer und der Erstbeklagte als Lenker des von der Zweitbeklagten gehaltenen Schidoos beteiligt waren und bei dem der Kläger verletzt wurde. Zur Zeit des Unfalles waren sowohl der Kläger als auch der Erstbeklagte Dienstnehmer der Zweitbeklagten. Die Drittbeklagte ist Betriebshaftpflichtversicherer der Zweitbeklagten. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner Klage vom 17. 6. 1999 150.000 S Schmerzengeld, eine Verunstaltungsentschädigung von 60.000 S, einen Verdienstentgang von 118.687,60 S und pauschal 5.000 S für nicht konkret benannte Aufwendungen. Er begehrt weiters die Feststellung der Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für sämtliche aus dem Unfall vom 19. 6. 1996 dem Kläger entstandenen und in Zukunft entstehenden Schäden. Der Arbeitgeber des Klägers habe für seinen Bau... mehr lesen...
Gründe: Mit - in Rechtskraft erwachsenem - (Abwesenheits-) Urteil des Bezirksgerichts Kremsmünster vom 18. Mai 2000, GZ 1 U 98/99a-12, wurde Siegfried B***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er als Verantwortlicher der Firma B***** in Kremsmünster am 7. Juni 1999 einen Arbeitsunfall dadurch verschuldet, dass er "seinen" Arbeitnehmern vor Aufnahme der Arbeit keine Unterweisung gemäß § 14 ASchG und §... mehr lesen...
Norm: DHG §3 Abs1ZPO §228 B1bbZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Das Feststellungsinteresse an einer Rückgriffsforderung ist schon im Falle der "Heranziehung" des Dienstnehmers zum Ersatz des Schadens zu bejahen. (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 246/94 Entscheidungstext OGH 14.07.1994 8 ObA 246/94 9 ObA 88/06s Entscheidungstext OGH 27.09... mehr lesen...