RS OGH 2011/5/25 8ObA246/94, 9ObA88/06s, 8ObA33/11b

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Veröffentlicht am 14.07.1994
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Rechtssatz

Das Feststellungsinteresse an einer Rückgriffsforderung ist schon im Falle der "Heranziehung" des Dienstnehmers zum Ersatz des Schadens zu bejahen. (§ 48 ASGG)Das Feststellungsinteresse an einer Rückgriffsforderung ist schon im Falle der "Heranziehung" des Dienstnehmers zum Ersatz des Schadens zu bejahen. (Paragraph 48, ASGG)

Entscheidungstexte

Schlagworte

Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0038866

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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