In dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen: ?Es wird Ihnen zur Last gelegt, dass Sie als Abschussnehmer im Eigenjagdgebiet K./J. ? Ö. im Gemeindegebiet von J. am 01.10.2004 einen Hirschen der Klasse II mit einem Alter von 5 Jahren erlegten, der 1. laut behördlichem Abschussplan der Bezirkshauptmannschaft Imst als zuständigen Jagdbehörde für das bezeichnete Eigenjagdgebiet im Jagdjahr 2004/05 nicht zum Abschuss frei gegeben war; 2. in sämtlichen G... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herr A H in seiner Eigenschaft als gewerberechtlicher Geschäftsführer der "C GmbH" zur Verantwortung gezogen, weil im Zuge der Ausübung des Erstgewerbes in der Betriebsart Bar in Innsbruck; 1. am 13.11.1993 in der Zeit von 04.00 Uhr bis 07.45 Uhr, 2. am 21.11.1993 in der Zeit von 04.00 Uhr bis 05.30 Uhr und 3. am 28.11.1993 in der Zeit von 04.00 Uhr bis 08.40 Uhr die Sperrstunde überschritten wurde, indem an den in Rede stehenden Tagen während de... mehr lesen...