Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 VO

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RS UVS Oberösterreich 2001/02/20 VwSen-221665/9/Kl/Km

Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs.2 Störfallverordnung - diese Verordnung gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auch für bereits genehmigte gefahrengeneigte Anlagen - hat der Inhaber einer vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung genehmigten gefahrengeneigten Anlage die nach § 7 oder § 8 anzufertigende Sicherheitsanalyse und den Maßnahmenplan (Abs.3) unverzüglich, spätestens jedoch vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung, zu erstellen und der zur Genehmigung der Betri... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.02.2001

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