Entscheidungsgründe: Reinhard A*** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. Oktober 1981, 29 Vr 3207/79, Hv 261/80-66, rechtskräftig des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach § 85 Z 1 und 3 StGB verurteilt. Er hat am 16. September 1979 Adolf E*** im Cafe "Anyway" in Innsbruck auf ein ca. 90 cm hohes Geländer gesetzt und ihm einen Stoß gegen die Brust versetzt, so daß Adolf E*** rücklings auf einen 4,1 m tiefer gelegenen Steinboden stürzte und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.12.1981 ereignete sich auf einem noch nicht eröffneten Teilstück der Südautobahn A 2 im Gemeindegebiet Ligist gegen 13,20 Uhr bei Nebel im Begegnungsverkehr ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit dem bergab gelenkten PKW der Zweitklägerin Volvo 244 DL (G 70.684) und der mit dem bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten LKW des Zweitbeklagten, Mercedes 1819 (G 77.401) bergwärts fahrende Erstbeklagte beteiligt waren. Dabei wurde der Erstkl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs2 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Fahren in einer unübersichtlichen Kurve zwei entgegenkommende Kraftfahrzeuge entgegen § 7 Abs 2 StVO im Bereich der Fahrbahnmitte, so erfolgt eine Schadensteilung im Verhältnis 2 : 1 zu Gunsten desjenigen, der die deutlich geringere Geschwindigkeit einhielt und sein Fahrzeug noch auf die rechte Fahrbahnhälfte zurücklenken konnte, wenn der andere durch ein unsachgemäßes Bremsmanöver n... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §19 Abs1 AIIa
Rechtssatz: Keine Anwendung der für den Begegnungsverkehr geltenden Vorschriften, sondern der Vorrangsbestimmungen, wenn sich der Zusammenstoß der Fahrzeuge an der Grenze des Kreuzungsbereiches ereignete, das eine Fahrzeug also noch im Kreuzungsbereich fuhr, sein Einbiegemanöver somit noch nicht beendet war. Entscheidungstexte 2 Ob 166/77 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §10 Abs2StVO §22
Rechtssatz: Muß ein Fahrzeug (hier Sattelschlepper) infolge seiner Beschaffenheit in einer unübersichtlichen Kurve eine Fahrlinie einhalten, die die für den Gegenverkehr bestimmte Fahrbahnhälfte auf 1,50 Meter bis 1,60 Meter einschränkt, ist sein Lenker bei Ansichtigwerden von Gegenverkehr sowohl zur sofortigen Bremsung seines Fahrzeuges als auch zur unverzüglichen Abgabe von Warnzeichen verpflichtet. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 Abs1StVO §10 Abs2
Rechtssatz: Zusammenstoß zweier Personenkraftwagen auf einer schmalen Straßenbrücke ohne Zeichen nach § 52 Z 5 StVO. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Gunsten desjenigen, der schon den längeren Weg auf der Brücke zurückgelegt hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 134/73 Entscheidungstext OGH 27.09.1973 2 Ob 134/73 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1
Rechtssatz: Zur Annahme der Rechtswidrigkeit des Fahrverhaltens des Angeklagten, der bereits knapp vor der Begegnung mit dem Unfallsbeteiligten einem ihm entgegenkommenden Personenkraftwagen nicht ausreichend nach rechts ausgewichen war (§ 10 Abs 1 StVO). Entscheidungstexte 11 Os 55/72 Entscheidungstext OGH 31.05.1972 11 Os 55/72 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1
Rechtssatz: Veranlaßt ein Kraftfahrzeuglenker durch Fahren auf der falschen (linken) Fahrbahnhälfte einen entgegenkommenden Kraftfahrzeuglenker zu einem - voreiligen - Auslenken nach links und lenkt dann sein Kraftfahrzeug auf die rechte Fahrbahnhälfte, wodurch es zum Frontalzusammenstoß kommt, so trägt er ein Verschulden am Unfall. Entscheidungstexte 11 Os 60/71 E... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §15 Abs4StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Ein Kraftfahrzeuglenker, dem zur Nachtzeit ein Radfahrer mit unbeleuchtetem Fahrzeug entgegenkommt, muß größere Abweichungen in dessen Spur in Rechnung stellen als unter normalen Umständen. Entscheidungstexte 11 Os 131/68 Entscheidungstext OGH 12.06.1969 11 Os 131/68 Veröff: EvBl 1970/42 S 73 = ZVR 1970/64 S 97 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1StVO §15 Abs4StVO §16 Abs1 lita
Rechtssatz: Für das Überholverbot des § 16 Abs 1 lit a StVO gibt nicht allein die Fahrbahnbreite den Ausschlag, es kommt vielmehr auf die ganze Situation, insbesondere auf das Verhalten der sonstigen vom Überholvorgang betroffenen Fahrzeuge sowie deren Art und Geschwindigkeit an. Entscheidungstexte 11 Os 131/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §10 Abs1
Rechtssatz: Keine Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, zum Fahren, Ausweichen oder Anhalten außerhalb der befestigten Fahrbahn befindliche Teile der Straße zu benützen. Entscheidungstexte 2 Ob 326/65 Entscheidungstext OGH 25.11.1965 2 Ob 326/65 Veröff: ZVR 1966/145 S 150 2 Ob 94/67 Entscheidungstext OGH 13.04.196... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Unfall im Begegnungsverkehr auf einer schmalen Brücke. Entscheidungstexte 2 Ob 25/64 Entscheidungstext OGH 13.02.1964 2 Ob 25/64 Veröff: ZVR 1964/193 S 234 = KJ 1965,26 2 Ob 42/68 Entscheidungstext OGH 07.03.1968 2 Ob 42/68 2 Ob ... mehr lesen...
Gründe: Der bisher unbestrafte Kraftwagenlenker Otmar H***** war im gegenständlichen Verfahren mit dem Urteil vom 3. November 1959 (ON 33) des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach dem § 335 StG deshalb schuldig erkannt worden, weil er am 21. Mai 1959 in Schottwien als Lenker eines LKW-Zuges durch unachtsames Fahren Handlungen bzw Unterlassungen begangen hatte, von welchen er schon nach ihren natürlichen, für jedermann leicht erkennbaren Folgen, sowie vermöge besonders beka... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1
Rechtssatz: Ein Ausweichversuch nach links, vor allem unter Benützung der linken Fahrbahnhälfte, darf nur im äußersten Notfall und nur dann unternommen werden, wenn eine andere Möglichkeit, eine Kollision zu vermeiden, nicht gegeben ist, und wenn aus triftigen Gründen mit dem Gelingen eines solchen Versuches gerechnet werden kann. Entscheidungstexte 9 Os 238/61 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Es ist für den Lenker eines Fahrzeuges fahrtechnisch verfehlt und verkehrsordnungswidrig, angesichts eines auf der falschen Fahrbahnseite ihm entgegenkommenden anderen Fahrzeuges sich nunmehr seinerseits auf die falsche Fahrbahnseite zu begeben. Entscheidungstexte 9 Os 319/59 Entscheidungstext OGH 19.01.1960 9 Os 319/59 Veröff: RZ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Wenn zwei begegnende Fahrzeuge vorschriftswidrig die linke Straßenseite benützen, trifft den Führer des Fahrzeuges, welcher unter Beibehaltung seiner falschen Fahrbahnseite nach links auszuweichen versucht, gegenüber dem Führer des anderen Fahrzeuges, welcher - wenn auch nicht rechtzeitig - nach rechts auszuweichen versucht, an dem Unfall ein überwiegendes Verschulden. Entscheid... mehr lesen...
Norm: StVO §10 Abs1
Rechtssatz: Das Bankett darf auch zum Ausweichen nicht befahren werden. Entscheidungstexte 2 Ob 335/59 Entscheidungstext OGH 14.10.1959 2 Ob 335/59 Veröff: ZVR 1960/218 S 152 8 Ob 248/75 Entscheidungstext OGH 10.12.1975 8 Ob 248/75 2 Ob 182/76 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIeStVO §7 Abs1 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Den Lenker eines Schlittens, der nicht die rechte Seite einhält, trifft am Schaden, den ein Kraftwagenführer erlitt, weil er fehlerhaft nach rechts auswich und dabei in den Straßengraben geriet, ein Verschuldensanteil von 1/3. Entscheidungstexte 3 Ob 412/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 3 Ob 412/57 Veröff: ZVR 195... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Dem verunglückten Radfahrer wie dem beklagten Autofahrer liegt die Nichteinhaltung der vorschriftsmäßigen Fahrbahn zu Last. Während aber der Radfahrer, wenn auch nicht rechtzeitig, seinen Fehler korrigieren und richtig rechts ausweichen wollte, hat der Beklagte auf seiner unrichtigen Fahrweise beharrt und kein richtiges Ausweichmanöver eingeleitet, obwohl er dasselbe vom Radfahrer nicht voraussetze... mehr lesen...