Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 08.10.2019 beantragte XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) die Ausstellung eines Behindertenpasses und die Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960. Mit Bescheid vom 18.12.2019 wies das Sozialministeriumservice, Landesstelle Tirol (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) den Antrag ab. Begründend wurde auf das Aktengutachten von Dr. K. vom 05.11.2019 verwiesen. Darin wird festgehalten, dass beim Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ist seit 10.03.2009 Inhaber eines Behindertenpasses mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 von Hundert (v.H.). Die Ausstellung des Behindertenpasses erfolgte auf Grundlage eines medizinischen Sachverständigengutachtens vom 02.03.2009, in welchem auf Grundlage der Bestimmungen der Richtsatzverordnung die Funktionseinschränkungen 1. "Koronare Herzerkrankung bei Hypertonie", bewertet mit einem (Einzel)Grad der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 04.09.2019 beantragte XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) die Ausstellung eines Behindertenpasses. Mit Bescheid vom 15.11.2019 wies das Sozialministeriumservice, Landesstelle Vorarlberg (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) den Antrag ab. Begründend wurde auf das Gesamtgutachten von Dr. L. vom 16.10.2018 verwiesen. Das Gutachten wurde dem Beschwerdeführer mittels Parteiengehör am 17.10.2019 zur Kenntnis gebracht. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 01.10.2019 die Neufestsetzung des Grades der Behinderung und die Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Pass. Nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens wurde dem Beschwerdeführer ein Behindertenpass mit einem Grad der Behinderung von 60% ausgestellt. Mit gesondertem Bescheid ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 01.10.2019 die Neufestsetzung des Grades der Behinderung und die Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Pass. Nach Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens wurde dem Beschwerdeführer ein Behindertenpass mit einem Grad der Behinderung von 60% ausgestellt. Mit gesondertem Bescheid ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin beantragte bei der belangten Behörde die Neufestsetzung des Grades der Behinderung. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens wurde der Antrag mit Bescheid vom 19.03.2020 abgewiesen. Der Gesamtgrad der Behinderung betrage weiterhin 70% und sei daher unverändert. Der Beschwerdeführerin wurde ein Behindertenpass mit einem Grad von 70% ausgestellt samt folgenden Zusatzeintragungen: „Gesundheitsschädigung gem. § 2 Abs. 1 erster ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 28.05.2020 wies die belangte Behörde den Antrag auf Vornahme einer Zusatzeintragung in den Behindertenpass mit der
Begründung: ab, dass das ärztliche Begutachtungsverfahren die Voraussetzungen für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht ergeben habe. Der Bescheid wurde am 02.06.2020 abgefertigt und versendet. Gegen diesen Bescheid brachte de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 18.07.2019 brachte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Kärnten, (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf „Ausstellung eines Behindertenpasses“ samt Beilagen ein. 2. Im Rahmen des seitens der belangten Behörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. In dem eingeholten Gutachten von Dr. XXXX , Ärztin für Allgemeinmedizin, vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) brachte einlangend mit 08.02.2019 via der Zentralen Poststelle beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29b StVO ein. Da der BF noch nicht im Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ war, wurde dieser Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist seit 01.07.2012 im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtwert der Behinderung von 50 %. Kausal dafür war folgendes Leiden: spastische Tetraparese seit Kindheit, Positionsnummer 04.03.02, unterer Rahmensatz, da bei mittelgradig ausgeprägter beinbetonter Teillähmung die Gehfähigkeit ohne Hilfsmittel erhalten ist. Gegenständliches Verfahren: Am 08.11.2019 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Vornahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte am 17.09.2019 über die Zentrale Poststelle beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), einen Antrag auf Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (Parkausweis) ein. Dem Antrag waren medizinische Befunde sowie eine Kopie des Behindertenpasses angeschlossen. Dieser Antrag gilt entsprechend dem Antragsform... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) brachte am 26.05.2019 über die Zentrale Poststelle beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde), einen Antrag auf Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (Parkausweis) ein. Dieser Antrag gilt entsprechend dem Antragsformular der belangten Behörde auch als Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses bzw. auf Vor... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 12.12.2019 einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses unter Anschluss eines Konvolutes von medizinischen Unterlagen. Das vom Sozialministeriumservice eingeholte Sachverständigengutachten aufgrund der Aktenlage eines Arztes für Allgemeinmedizin und Facharztes für Chirurgie gestaltete sich wie folgt: Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): MRT der LWS, Institut Frühwald vom 25.11.2019:... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist seit 2018 im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 70 Prozent. Kausal dafür ist folgende Gesundheitsschädigung: „operiertes Skoliose“ (Wirbelsäulenverkrümmung). Gegenständliches Verfahren: Die Beschwerdeführerin stellte am 27.11.2019 einen Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragungen „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung“, „Der Inhabe... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren: Der Beschwerdeführer war seit 26.11.2014 im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 80 v.H. Folgende Leiden waren dieser Entscheidung zu Grunde gelegt: 1. vaskulärer Sehnervschwund beidseits mit Sehverminderung rechts auf Lichtempfindung und links bei guter zentraler Sehschärfe, Positionsnummer 11.02.13, drei Stufen über dem unteren Rahmensatz, da Einengung auf 20° bis 10°; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vorverfahren: Der Beschwerdeführer war seit 26.11.2014 im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 80 v.H. Folgende Leiden waren dieser Entscheidung zu Grunde gelegt: 1. vaskulärer Sehnervschwund beidseits mit Sehverminderung rechts auf Lichtempfindung und links bei guter zentraler Sehschärfe, Positionsnummer 11.02.13, drei Stufen über dem unteren Rahmensatz, da Einengung auf 20° bis 10°; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin eines Behindertenpasses mit einem Grad der Behinderung von 50 v.H. Ein am 30.01.2018 gestellter Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ in den Behindertenpass wurde mit Bescheid vom 02.10.2018 abgewiesen. Am 19.07.2019 stellte die Beschwerdeführerin beim Sozialministeriumservice (i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist Inhaber eines Behindertenpasses. Zuletzt wurde bei ihm mit Sachverständigengutachten vom 08.05.2019 ein Gesamtgrad der Behinderung von 50 v.H. festgestellt. Am 10.01.2020 beantragte der Beschwerdeführer beim Sozialministeriumservice (in der Folge auch als belangte Behörde bezeichnet) die Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Im Verwaltungsakt befindet sich ein Vorgutachten eines Arztes für Allgemeinmedizin vom 17.10.2016, welches aufgrund eines Antrages des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Behindertenpasses eingeholt worden war. In diesem Gutachten wurden auf Grundlage einer persönlichen Untersuchung und umfassender Darstellung der Statuserhebung die Funktionseinschränkungen den Leidenspositionen Lfd. Nr. Bezeichnung der körperlichen, geistigen oder sinnesbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte zunächst am 27.02.2017 einen Antrag auf (Neu-)Ausstellung eines Behindertenpasses und Vornahme der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Niederösterreich (in der Folge als „belangte Behörde“ bezeichnet). Die belangte Behörde holte in der Folge ein Sachverständigengu... mehr lesen...