Entscheidungen zu § 26 BBG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2008/9/4 2Ob139/08t

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Entscheidung | OGH | 04.09.2008

RS OGH 2008/9/4 2Ob139/08t

Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1295 IIf7gABGB §1319aBBG §26
Rechtssatz: § 26 BBG ist keine lex specialis zu den allgemeinen Haftungsregeln des ABGB und keine sondergesetzliche Regelung des Pflichtenkreises der als Personenbeförderungsunternehmen in der Weise, dass sich (vor-)vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten den Fahrgästen gegenüber nicht auch auf die Zugangs- und Abgangsbereiche zu den Beförderungsmitteln beziehen würden. Auch im Anwend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2008

RS OGH 2008/9/4 2Ob139/08t

Norm: BBG §26BBG allg
Rechtssatz: Weder dem BBG direkt insbesondere dessen §26, noch aus der Regierungsvorlage (311 der BlgNR 22.GP 7) ergibt sich, dass die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Schieneninfrastruktur auch Straßenanlagen und Bahnhofsvorplätze beinhaltet und daher gesetzlich ausschließlich in den Aufgabenbereich der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, fällt. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.2008

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