Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer von im Sprengel des Bezirksgerichtes Radstadt an der Tauernautobahn gelegenen, bewaldeten Liegenschaften. Mit notariell beurkundetem Übereinkommen vom 6.12.1982, abgeschlossen zwischen der Tauernautobahn AG und den klagenden Parteien haben diese ihre Zustimmung dazu erteilt, daß auf bestimmten Liegenschaften "die Reallast der bannwaldähnlichen Bewirtschaftung zugunsten der Republik Österreich - Bundesstraßenverwaltu... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verband hat sich die Förderung des seriösen Geschäftsverkehrs im Teppichhandel zum Ziel gesetzt; er kämpft gegen geschäftsschädigende Praktiken im Teppichhandel, um Wettberwerbshandlungen, die gegen bestehende gesetzliche Normen verstoßen, zu eliminieren und damit einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb des Handels mit handgeknüpften Teppichen zu leisten. Seine Mitglieder sind ausschließlich Gewerbetreibende (Unternehmer), die mit handgeknüpften Teppich... mehr lesen...