Entscheidungen zu § 3 KJBG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2003/11/25 B1107/03

Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der "R-GmbH". Am 19.9.2000 erlitt ein Lehrling bei der Reinigung eines Dampfkessels schwere Verletzungen. 1.2. Mit Bescheid der BH Lilienfeld vom 11.4.2003 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des 1. §23 Abs1 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, 2. §6 Abs1 Z9 der Verordnung über Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 25.11.2003

RS Vfgh 2003/11/25 B1107/03

Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK 7. ZP Art4VStG §51VStG §52aKJBGArbeitnehmerInnenschutzG
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch neuerliche Entscheidung eines UVS-Richters über eine Berufung betreffend Übertretungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes sowie des ArbeitnehmerInnenschutzgesetze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.11.2003

TE Vfgh Erkenntnis 1990/3/9 V87/89

Entscheidungsgründe: I. Nach §23 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, BGBl. 146/1948 (KJBG), ist bei Verwendung Jugendlicher auf ihre Körperkräfte entsprechend Rücksicht zu nehmen (Abs1); durch Verordnung kann ihre Beschäftigung in bestimmten Betrieben oder mit bestimmten Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für die Gesundheit verbunden sind, untersagt oder von Bedingungen abhängig gemacht werden (Abs2). Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 09.03.1990

RS Vfgh 1990/3/9 V87/89

Index: 60 Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art18 Abs2 KJBG §3 Verordnung d BMsV u d BMHGI v 2.10.1981 über die Beschäftigungs- verbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl 1981/527 §9 Z10
Leitsatz: Verfassungskonforme Festlegung einer Schutzgrenze bezüglich der Fortdauer bestimmter Beschäftigungsbeschränkungen bis zur Beendigung der Lehre; öffentliches Interesse an der Gleichmäßigkeit der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 09.03.1990

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