Entscheidungsgründe: 1.1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der "R-GmbH". Am 19.9.2000 erlitt ein Lehrling bei der Reinigung eines Dampfkessels schwere Verletzungen. 1.2. Mit Bescheid der BH Lilienfeld vom 11.4.2003 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des 1. §23 Abs1 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 (KJBG), BGBl. Nr. 599/1987, 2. §6 Abs1 Z9 der Verordnung über Be... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art83 Abs2EMRK 7. ZP Art4VStG §51VStG §52aKJBGArbeitnehmerInnenschutzG
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch neuerliche Entscheidung eines UVS-Richters über eine Berufung
betreffend Übertretungen des Kinder- und
Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes sowie des
ArbeitnehmerInnenschutzgesetze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach §23 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen, BGBl. 146/1948 (KJBG), ist bei Verwendung Jugendlicher auf ihre Körperkräfte entsprechend Rücksicht zu nehmen (Abs1); durch Verordnung kann ihre Beschäftigung in bestimmten Betrieben oder mit bestimmten Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für die Gesundheit verbunden sind, untersagt oder von Bedingungen abhängig gemacht werden (Abs2). Jugendliche im Sinne dieses Bundesgesetzes... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verordnung B-VG Art18 Abs2 KJBG §3 Verordnung d BMsV u d BMHGI v 2.10.1981 über die Beschäftigungs- verbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl 1981/527 §9 Z10
Leitsatz: Verfassungskonforme Festlegung einer Schutzgrenze bezüglich der
Fortdauer bestimmter Beschäftigungsbeschränkungen bis zur Beendigung
der Lehre; öffentliches Interesse an der Gleichmäßigkeit der
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