Die Stadt Wien - Wiener Wohnen (im Folgenden Antragsgegnerin genannt) führt ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Rahmenvertrages, nämlich zur Durchführung von Baumeisterarbeiten in den von ihr in allen 23 Wiener Bezirken verwalteten Wohnobjekten. Es handelt sich dabei um die Vergabe von Bauaufträgen im Preisaufschlags-/Preisnachlassverfahren. Die Bekanntmachung des Vergabeverfahrens ist sowohl im Supplement zum Amtsblatt der EU als auch auf der Webseite der Antrag... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 2. Mai 2011 Anträge auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wie im Spruch: wiedergegeben sowie auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der Pauschalgebühren. Mit Schriftsatz vom 2. Mai 2011, beim BVA eingelangt am 3. Mai 2011, brachte die Antragstellerin, soweit entscheidungsrelevant, zusammengefasst vor, sie habe frist- und formgerecht ein Angebot mit einem Gesamtangebots... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §84 Abs2 BVergG 2006 § 84 gültig von 01.03.2016 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 84 gültig von 01.02.2006 bis 29.02.2016
Rechtssatz:
Auftraggeber sind grundsätzlich angehalten, die "einschlägigen" kollektivvertragsrechtlichen Regelungen bereits in den ... mehr lesen...