RS Verg 2008/8/28 N/0101-BVA/12/2008-34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.2008
beobachten
merken

Rechtssatz

Auftraggeber sind grundsätzlich angehalten, die "einschlägigen" kollektivvertragsrechtlichen Regelungen bereits in den Ausschreibungsbedingungen zu benennen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kollektivvertrag, Ausschreibung;

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2008
Quelle: Vergabekontrollbehörden Verg, https://www.ris.bka.gv.at/Verg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten