Norm
BVergG 2006 §84 Abs2Rechtssatz
Auftraggeber sind grundsätzlich angehalten, die "einschlägigen" kollektivvertragsrechtlichen Regelungen bereits in den Ausschreibungsbedingungen zu benennen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kollektivvertrag, Ausschreibung;Zuletzt aktualisiert am
23.10.2008