Entscheidungen zu § 8 BVergG 2006

Vergabekontrollbehörden

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TE Verg Bescheid 2011/7/28 N/0057-BVA/13/2011-23

1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 24. Juni 2011, beim BVA eingelangt am 27. Juni 2011, begehrte die Antragstellerin "das Bundesvergabeamt wolle das Ausscheiden des Teilnahmeantrags der A*** im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dienstleistungskonzession "Inkassodienstleistungen" für nichtig erklären", eine mündliche Verhandlung anberaumen, eine einstweilige Verfügung erlassen sowie der Auftraggeberin den Pauschalgebührenersatz ... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 28.07.2011

RS Verg 2011/7/28 N/0057-BVA/13/2011-23

Norm: BVergG 2006 §8 BVergG 2006 § 8 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Wie sich einerseits aus § 8 BVergG 2006 und andererseits aus den oben genannten Materialien und der oben genannten jüngeren Judikatur des EuGH ergibt sind Dienstleistungskonzessionsverträge Verträge, deren Vertragsgegenstand von Dienstleistungsau... mehr lesen...

Rechtssatz | Verg | 28.07.2011

TE Verg Bescheid 2008/5/20 N/0042-BVA/07/2008-32

Der Auftraggeber schrieb den verfahrensgegenständlichen Auftrag durch Bekanntmachung vom 22.3.2008, veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt Zl 2008/S 58-078931, aus. Laut Bekanntmachung handelt es sich um ein nicht offenes Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Als Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge wurde der 21.4.2008, 11.00 Uhr, fixiert. Die Unterlage "Erkundung des Bewerberkreises", lautet auszugsweise: "1.3. Gegenstand der Dienstleistun... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 20.05.2008

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