Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über den Nachprüfungsantrag der xxx GmbH, vertreten durch xxx, betreffend das von der Marktgemeinde xxx geführte Vergabeverfahren „Lieferung von dekorativen Leuchten in LED-Technologie“, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, gemäß § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz – K-VergRG, LGBl Nr. 95/2013, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx ü... mehr lesen...