Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §30 Abs2 Z4; BVergG 2006 §38 Abs3;LVergRG Wr 2007 §33 Abs1 Z1; BVergG 2006 § 30 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 38 gültig von 01.04.2012 bis 20.08.2018 aufgehoben ... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Vergabeverfahren: Nach den insoweit unstrittigen Feststellungen im angefochtenen Bescheid beabsichtigte die mitbeteiligte Partei, ein gemeinnütziger Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit (im Folgenden: öffentliche Auftraggeberin), in Y ein Jugendwohnhaus samt Garage zu errichten, um dadurch im Sinne ihrer Satzungen entsprechende Wohnmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dazu führte die mitbeteiligte Partei einen einstufigen, geladenen städtebaulichen Ide... mehr lesen...