Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 20.05.2015, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 21.05.2015, die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führte im Wesentlichen folgendes aus: Die LPD Steiermark sei zuständige Behörde für die Ausgabe von Kfz-Kennzeichentafeln, einschließlich Wunschkennzeichen im Gebiet der Gemeinde Graz. Die Übertragung der Aufgaben auf Grund eines auf der genannten Verordnung beruhenden Bescheides auf ein dazu ermäch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.04.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, stellte die Erstantragstellerin die Anträge "das BVwG möge feststellen, dass i. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 22.03.2018 an die Bietergemeinschaft XXXX im Baulos Pfons-Brenner nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.04.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, stellte die Erstantragstellerin die Anträge "das BVwG möge feststellen, dass i. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 22.03.2018 an die Bietergemeinschaft XXXX im Baulos Pfons-Brenner nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die XXXX , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie begehrt, das Bundesverwaltungsgericht möge, 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die römisch 40 , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die XXXX , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie begehrt, das Bundesverwaltungsgericht möge, 1.1 Am 18. Jänner 2018 brachte die römisch 40 , vertreten durch die Piaty Müller-Mezin Schöller Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Glacisstraße 27/2, 8010 Graz, einen Feststellungsantrag ein. Sie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Juni 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte OG, Esslinggasse 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Nichtigerklärung der Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von 2. Juni 2017, G S94510/82-KA/2017, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 12. Juni 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch Petsch Frosch Klein Arturo Rechtsanwälte OG, Esslinggasse 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Nichtigerklärung der Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von 2. Juni 2017, G S94510/82-KA/2017, und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX(im Folgenden Antragstellerin) stellte am 01.03.2011 einen Feststellungsantrag wegen der ausschreibungsfreien Vergabe des Systems "e-Medikation". 2. Am 23.03.2011 erfolgte eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesvergabeamt. In dieser gab der rechtsfreundliche Vertreter des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: Auftraggeber) an, dass die Projektvereinbarung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden Antragstellerin) stellte am 11.11.2011 einen Feststellungsantrag wegen der ausschreibungsfreien Vergabe von Dienstleistungen an Arztsoftwarehersteller. Zum Interesse bzw. drohenden Schaden wies die Antragstellerin darauf hin, dass sie am Markt als Anbieter von Softwaredienstleistungen für Gesundheitsdienstanbieter auftrete. Zu ihren derzeitigen Kunden würden Krankenhäuser und niederg... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß Paragraph 6, BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Nach § 9 Abs 1 BVwGG leitet der Vorsitzende die Geschäfte des Senates und führt das Verfahren bis zur Verhandlung. Die dabei ... mehr lesen...