Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 30.07.2018 eine Eingabe ein, mit der insb die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung begehrt wurde. Dass die ASt in Ihrer Eingabe die Geschäftszahl der BBG für die Rahmenvereinbarung mit der Geschäftszahl für den erneuten Aufruf zum Wettbewerb vertauschte, war dabei - rechtlich gemäß § 13 AVG iVm § 311 BVergG vorwegnehmend - bereits durch die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt), eine dreigliedrige Bietergemeinschaft, brachte am 23.05.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält alle gesetzlich geforderten Form... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). (Das Nachprüfungsvorbringen könnte dabei obiter mitunter teilweise an den Rechtsfragenkomplex erinnern, der zB auch in den Rdnri 49 bis 52 des Auslegungsurteils des EuGH vom 28.02.2018 zu Rs C-523/16 behandelt wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 04.01.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Inhaltlich handelt der gegenständliche Vergaberechtsstreit darum, inwieweit die unstrittige Insolvenz eines Subunternehmers zum Ausscheiden der ASt zu führen hat. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) beantragt. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 14.12.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine einstweilige Verfügung. (= eV) beantragt. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Über den Verfahrensgang hinaus ist vorerst... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017 den im Entscheidungskopf bezeichneten Nachprüfungsantrag und verband damit den hier entschiedenen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), der sich nach Sinn und Zweck des Schriftsatzes, OZ 1, eindeutig auf die Lose 2 bis 7 des Vergabeverfahrens bezieht - § 13 AVG. 1. Die Antragstellerin (= ASt) stellte, zugewiesen am 09.06.2017 den im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 05.09.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen die Ausschreibung inklusive einer Berichtigung vom 31.08.2016 aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung (der fortgesetzten Zweckmäßigkeit) dieses Rechtsgestaltungsbegehrens wurde eine einstweilige Verfügung (= eV), wie dargestellt, beantragt. 2. Die AG wurde zur Stellungnahme zum Sicherungsbegehren bis 08.09.20116 aufgefordert und s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf bezeichnete Auswahlentscheidung aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren, ein. Zur Absicherung dieses Rechtsgestaltungsbegehrens wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) zur Untersagung des Rahmenvereinbarungsabschlusses und eventualiter die Erlassung eines Zuschlagsverbots beantragt. 2. Die AG brachte - sachorienti... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Eine Bieterin im Vergabeverfahren gemäß Entscheidungskopf brachte am 23.05.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung - jeweils vom 13.05.2016 - ein und begehrte zur Absicherung dieser Nachprüfungsbegehren die einstweilige Verfügung (= eV) auf Untersagung der Zuschlagserteilung. 1. Eine Bieterin im Vergabeverfahre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 23.05.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung - jeweils vom 13.05.2016 - ein. 1. Die Antragstellerin (= ASt) brachte am 23.05.2016 einen gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine jeweils für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 04.04.2016 einen gemäß § 320 Abs 2 BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine für sie nachteilige Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung, erkennbar betreffend das hier strittige Los aus dem oben bezeichneten Vergabeverfahren, ein. 1. Die Antragstellerin brachte am 04.04.2016 einen gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG verbundenen Nachprüfungsantrag gegen eine für sie nachteilig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Auftraggeber Österreichischer Rundfunk (= ORF oder AG) ist eine gemäß BGBl 1984/379 idF BGBl I 2015/112 existierende juristische Person und führt derzeit das im
Spruch: genannte Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich durch. Der AG rechnet dabei die zur Vergabe gelangenden Dienstleitungen gemäß gemeinschaftsweiter Bekanntmachung der Dienstleistungskategori... mehr lesen...