I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 07.04.2015, am gleichen Tag zur Post gegeben, beim BVwG eingelangt am 09.04.2015, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Nichtzulassung zur Teilnahme an der 2. Stufe des Vergabeverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung der im Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 10.04.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Rechtsanwalt MMag. Dr. Claus CASATI, Mariahilferstraße 1b/17, 1060 Wien die Nichtigerklärung der Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 31.03.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 02.04.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu Beginn der Amtsstunden des BVwG am 07.04.2015 eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 20.03.2015 (der Antragstellerin am 24.03.2015 zugestellt), die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt und zu W138 2100169-2 protokolliert, hat die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Erstantragstellerin), vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, Jasomirgottstraße 6/3, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt und zu W138 2100169-2 protokolliert, hat die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Erstantragstellerin), vertreten durch Harrer Schneider Rechtsanwälte GmbH, Jasomirgottstraße 6/3, 1010 Wien, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 04.02.2015, am selben Tag beim Bundesverwaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 02.02.2015 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachte im Wesentlichen folgendes vor: Mit E-Mail vom 29.10.2014 habe die Antragstellerin bekannt gegeben, dass mit dem exklusiven Vertragspartner XXXX GmbH kein Werkvertrag abgeschlossen werde. Die Planung, Einteilung, Disposition und die Verantwortung über die benötigten Geräte und das Personal bleibe be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: römisch eins. Verfahrensgang/Vorbringen der Parteien: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2014, beim BVwG eingelangt am 29.12.2014, den im
Spruch: , Spruchpunkt A) I. wiedergegebenen Antrag verbunden mit einem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Die Antra... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 13.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 06.02.2015. Der gegenständliche Bauauftrag sei von der ASFINAG im offenen Verfahren im Oberschwelleneberich gemäß § 25 Abs. 2 BVergG nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben worden. Leistungsgegenstand sei die Errichtung einer Autobahnmeisterei bestehend aus Bürogebäude, Hall... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 11.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und beantragte darüber hinaus die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.02.2015. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sich um die Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich nach den Regelungen des BVergG für das ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.02.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Begründung: Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 03.02.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG), eingelangt am selben Tag, begehrte die XXXX (im weiteren: Auftraggeberin). In eventu wurde die Nichtigerklärung einzelner Punkte in den Ausschreibungsunterlagen beantragt. Zusätzlich stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, sowie auf Ersatz der zur Einzahlung gebrachten Pauschalgebühren. Darüber hinaus wurde a... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 26.01.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.01.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 23.01.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, abgeändert durch den Schriftsatz vom 29.01.2015, stellte die Bietergemeinschaft bestehend aus XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Fleischmarkt 1, das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftra... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26.01.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 15.01.2015, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2014 hat die XXXX (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Christian Fink, Rechtsanwalt, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Mit Schriftsatz vom 11.12.2014 hat die römisch 40 (im weiteren Antragstellerin), vertreten durch Dr. Christian Fink, Rechtsanwalt, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 04.12.2014 stellte der Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte im Wesentlichen folgendes vor: Aus Sicht des Antragstellers sei eine Rechtswidrigkeit der Zuschlagsentscheidung gegeben, weil eine nachvollziehbare Erläuterung und Darstellung der mitgeteilten Punktevergabe gänzlich fehle und daher eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfung der Zuschlagsentscheidung entgeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10.11.2014 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten zur
Begründung: im Wesentlichen Folgendes vor: a. Der Auftraggeber hätte im Rahmen der Bestbieterermittlung für jedes Kriterium zu ziffernmäßigen Bewertungsergebnissen, langläufig als (Bewertungs)Punkteergebnisse bekannt, kommen müssen. Ausweislich der übermittelten Zuschlagsentscheidung habe der Auftra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2. BBBB 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin genannt, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.10.2014 beantragte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, das Bundesverwaltungsgericht möge 1. Am 20.10.2014 beantragte die römisch 40 (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch römisch 40 , das Bundesverwaltungsgericht möge - Strichaufzählung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtene Zuschlagsentscheidung vom 08.10.2014 lautend auf die pr... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Am 29. Oktober 2014 beeinspruchte das XXXX, die dem Antrag beigelegte Zuschlagsentscheidung und ersuchte um eine Nachprüfung. Der Einspruch betraf die Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "ÜBA 2 und IBA 2 Dienstleistungsberufe in Güssing", Projektnummer P 242941 des Auftraggebers Bund vertreten durch das Arbeitsmarktservice (AMS) vertreten durch das AMS Burgenland, Permayerstraße 10, 7000 Eisenstadt, vom 10. Oktober 2014. Als
Begründung: war ange... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 20.10.2014, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingelangt am selben Tag, begehrte die Salesianer Miettex GmbH, Linzer Straße 104-110, 1140 Wien (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 08.10.2014, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Ak... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 09.09.2014 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und führte im Wesentlichen nachfolgendes aus: Mit Schreiben vom 02.09.2014 habe die XXXX - Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft der Antragstellerin mitgeteilt, es werde vorgeschlagen, die Firma XXXX mit den ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. In dieser Mitteilung habe der Auftraggeber die... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 09.10.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin, Akteneinsicht, sowie die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte am 11. August 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Auftraggeberin führe ein Vergabeverfahren zur Vergabe eines Lieferauftrags in einem offenen Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip durch. Anhand des im Punkt 7.1 dargelegten Leistungsumfanges sowie der Klarstellungen in Punkt 8.2.1. der Ausschreibung gehe unmissver... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.09.2014, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 20.08.2014 in eventu von Teilen davon, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeber. Begründe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstantragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 08.07.2014, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 09.07.2014, das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Mit Bekanntmachung vom 01.07.2014 habe die Auftraggeberin eine "Direktvergabe mit Bekanntmachung zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Sondenund Trinknahrung inkl. Applikationsgerät und Zubehör" eingeleitet. Das geschätzte Auftrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Erstantragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 08.07.2014, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 09.07.2014, das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Mit Bekanntmachung vom 01.07.2014 habe die Auftraggeberin eine "Direktvergabe mit Bekanntmachung zur Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Sondenund Trinknahrung inkl. Applikationsgerät und Zubehör" eingeleitet. Das geschätzte Auftrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 06.06.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren, verbunden mit Anträgen auf Akteneinsicht und Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Der Auftraggeber führe ein Ausschreibungsverfahren bezüglich die"Generalplanersuche für die Sanierung des Medienstandortes Küniglberg unter Bea... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien römisch eins. Vorbringen der Parteien Mit Schreiben vom 06.06.2014, beim BVwG eingelangt am 06.06.2014, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 27. 05 2014, Akteneinsicht in den Vergabeakt der Auftraggeberin, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, Durchführung einer mündlichen Verhandlung unter Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Bereich der Honorarermittlung für Architekten und Ziviltechn... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der XXXX. Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 5. Juni 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht, Ersatz... mehr lesen...