Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG), (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, eine mehrjährige Rahmenvereinbarung für Reinigungsdienstleistungen in ihren Gebäuden abzuschließen. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zweck eröffnete die Antragsgegnerin das offene Verfahren mit vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbe... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schriftsatz vom 26.02.2016, beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr am 16.02.2016 mitgeteilten Ausscheidensentscheidung vom 15.02.2016 sowie die Nichtigerklärung der ihr ebenfalls am 16.02.2016 mitgeteilten "Zuschlagsentscheidung" vom 15.02.2016 hinsichtlich der Lose 1 - 6, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 01.02.2016, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) innerhalb der Amtsstunden am selben Tag, beantragte XXXX(im Weiteren: Antragstellerin oder ASt), vertreten durch XXXX, die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax am 22.01.2016 mitgeteilten Ausscheidensentscheidung ihres Angebotes im Vergabeverfahren "Digitale Luftbilder und digitale Orthophotos 2016, 2017, 2018- GZ 4955/2015", di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 08.02.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 28.01.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Zuglaufcheckpoint Sensoriken für die Radkraft-... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die römisch 40 (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der Ausschreibung "Öffentliche Aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch 1. Mit Schriftsatz vom 28.01.2016, eingelangt im Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) am selben Tag beantragte die römisch 40 (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der Ausschreibung "Öffentliche Aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) brachte am 03.02.2016 eine Eingabe beim BVwG ein, mit welcher eindeutig gegen eine Ausscheidensentscheidung und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im Entscheidungskopf konkretisierten Vergabeverfahren vorgegangen werden sollte. Am 09.02.2016 zog die ASt ihren "Antrag" zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Festst... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 08.02.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung vom 28.01.2016, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 5. Februar 2016 beantragte die AAAA, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "WKNÖ ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 5. Februar 2016 beantragte die A, vertreten durch Dr. Nora Kluger, Rechtsanwältin, Stiftgasse 21/20, 1070 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "WKNÖ St... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Gößeringer Löscher Oman Rechtsanwälte GmbH, Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2015 den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Antrag auf Gebührenersatz. Die römisch 40 (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch GLO Göß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 22. Jänner 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch, bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Priv. Doz. DDr. Christian F. Schneider, Rechtsanwalt, Mag. Harald Strahlberger, Rechtsanwalt, ARES Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Er... mehr lesen...
Begründung: I. Spruchpunkt A) römisch eins. Spruchpunkt A) Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 29.01.2016 den Nachprüfungsantrag vom 28.12.2015 vor der Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Verfahren ist daher gemäß § 31 Abs 1 VwGVG iVm § 311 BVergG einzustellen. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 29.01.2016 den Nachprüfungsantrag vom 28.12.2015 vor der Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Verfahren ist daher gemäß... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 22. Jänner 2016 beantragte die XXXX vertreten durch, bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Priv. Doz. DDr. Christian F. Schneider, Rechtsanwalt, Mag. Harald Strahlberger, Rechtsanwalt, ARES Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ers... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 16.11.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 06.11.2015, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Am 24.11.2015 erließ das Bundesverwaltungsgericht zur Zahl W139 2117181-1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der Flughafen Wien AG, dem Angebot der XXXX , im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" den Zuschlag zum ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 11.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht (im Weiteren: BVwG) erstmals per Telefax am 14.12.2015, um 15.35 Uhr eingelangt, begehrte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch XXXX , die Nichtigerklärung der ihr mit Telefax vom 03.12.2015 übermittelten Entscheidung der Flughafen Wien AG, dem Angebot der XXXX , im Vergabeverfahren "Schneeschleudern Z-2015-074" den Zuschlag zum ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die Paragraphen 28, Absatz ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin beantragte mit am 09.12.2015 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Schriftsatz die Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 02.12.2015. Am 18.12.2015 erhob die präsumtive Zuschlagsempfängerin begründete Einwendungen. Mit Beschluss vom 21.12.2015 gab das Bundesverwaltungsgericht dem Antrag auf Erlassung der begehrten einstweiligen Verfü... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit außerhalb der Amtsstunden des BVwG elektronisch via Web-ERV am 30.12.2015 eingebtrachten Schriftsatz vom 30.12.2015 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidenserklärung sowie der Zuschlagsentscheidung vom 22.12.2015, in eventu einen Antrag auf Wiedereinsetzung... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahren und Anträge römisch eins. Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist Anbieterin von Leistungen im Bereich Akten- und Daten-Archivierung sowie der Akten- und Daten-Vernichtung. Die Antragsgegnerin ist die Republik Österreich (Bund), vertreten durch die Bundesbeschaffung GmbH (BBG)... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 23.12.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Im Schriftsatz vom 23.12.2015 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass im gegenständlichen Vergabeverfahren der Antragstellerin mit Telefax der Auftraggeberin vom 14.12.2015, übermittelt am 15.12.2015, mitgeteilt worden sei, dass das Angebot der Antragstellerin ausgeschieden werd... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 21.12.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, verbessert mit Schreiben vom 22.12.2015, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung und des Ausscheidens ihres Angebotes vom 10.12.2015, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 18.12.2015 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der XXXX (präsumtive Zuschlagsempfängerin). 1. Mit Schriftsatz vom 17.12.2015, beim Bundesverwaltungsgericht am 18.12.2015 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz der XXXX, XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien vom 13.11.2015 wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Auftraggeber im Hinblick auf das gegenständliche Vergabeverfahren am 27.05.2015 die beabsichtigte Vergabe des Auftrages EU-weit bekannt gemacht habe. Der Auftragswert liege im Hinblick auf das Ergebnis ... mehr lesen...