1.1. In einem am 23.3.2009 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, er habe ein Hauptangebot und ein Alternativangebot abgegeben, wobei sowohl das Haupt- als auch das Alternativangebot vollständig auf den Vordrucken des Ausschreibers erstellt worden sei. Zusätzlich habe er die in der Ausschreib... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §320 Abs1Vergabenachprüfungsgesetz Vlbg §4 Abs3 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2007 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.02.2006 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...