1. Ziffer eins Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte am 9. Jänner 2007 neben dem im Spruch: ersichtlichen Begehren und Anträgen auf Gebührenersatz gemäß § 319 BVergG den Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot. Sie brachte im Wesentlichen vor, dass sie an dem im
Betreff: genannten Vergabeverfahren, einem nicht offenen Verfahren, teilgenommen hat. Sie sei zur Angebotslegung eingeladen worden und habe das billigste Angebot geleg... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §316 Abs1 BVergG 2006 §316 Abs2 Z1 BVergG 2006 § 316 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 316 gültig von 01.02.2006 bis 31.12.2013 BVergG 2006 § 316 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I N... mehr lesen...
1. Ziffer eins Parteienvorbringen Mit Schriftsatz vom 17. März 2006, beim Bundesvergabeamt am 20. März 2006 eingelangt, beantragte die A*** vertreten durch X*** Rechtsanwälte in der Folge Antragstellerin genannt, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "Projektanfrage zur Standortvernetzung". Auftraggeberin dieses Vergabeverfahrens ist NEUSTART - Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit. Der Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentsch... mehr lesen...