Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 6. März 2014 beantragte die XXXX, vertreten durch Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH, Vienna Twin Tower - Turm B, 19. OG, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in dem Vergabeverfahren "BL 16/2013 2-Personenganzkörper-Kontaminationsmonitore für das zentrale Eingangsgebäude (ZEG)" der Auftraggeberin Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH, An der Bundesstraße 60, 2444 Seibe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 05.05.2014 hat die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Sollhart & Traumberger Rechtsanwälte OG, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wurde die mit Telefax vom 28.04.2014 der Flughafen Wien-AG (im Weiteren: Auftraggeberin), vertreten durch Wolf &Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, bekannt gegebene Ausscheidensentscheidung. Zus... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 26. Mai 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie neben Akteneinsicht und Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren Folgendes: Das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Ausschreibung zur Gänze für nichtig erklären - für den Fall der Nicht-Stattgebung dieses Antrags - die folgenden Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig erklär... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellte am 17.04.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte vor, dass die vergebende Stelle der Antragstellerin am 11.04.2014 mitgeteilt habe, dass ihr gemäß § 129 Abs 1 Z 1, 2 und 7 BVergG ausgeschieden werde. Dies aus nachfolgenden Gründen: 1. Die Antragstellerin stellte am 17.04.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachte vor, dass die vergebende Stelle der Antragsteller... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 05.05.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung. Die Antragstellerin sei von der Flughafen Wien Aktiengesellschaft (im Weiteren Auftraggeberin) am 09.04.2014 mit Fax aufgefordert worden, eine schriftliche Aufklärung abzugeben. Die Antragstellerin sei dieser Aufforderung mit Sc... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 12. Mai 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Auswahlentscheidung vom 2. Mai 2014, auf Gebührenersatz, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf Akteneinsicht. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Pensionsversicherungsanstalt schreibe eine Rahm... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 17. Februar 2013 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die Anträge, 7.1.die Entscheidung der Auftraggeberin vom 7.2.2014, das Angebot der Antragstellerin aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden, für nichtig zu erklären; 7.2. eine mündliche Verhandlung anzuberaumen; 7.3. Akteneinsicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 14.03.2014 hat die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wurde die Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung vom 07.03.2014 im Vergabeverfahren "1040 Wien, Gußhaussstraße 27-29; TU Wien, Alufenster/Thermische Sanierung" der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Hintere Zollamts... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 17.04.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung. Die Antragstellerin sei von der vergebenden Stelle am 01.04.2014 aufgefordert worden, bestimmte Eignungsnachweise nachzureichen. Die Antragstellerin habe am 07.04.2014 hiezu Stellung genommen. Am 11.04.2014 habe die vergebende Stelle der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2013 den im
Spruch: , Spruchpunkt A.II. wörtlich wiedergegebenen Antrag verbunden mit Eventualanträgen auf Nichtigerklärung der Ausschreibung einzelner Lose bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, mit Anträgen auf Gebührenersatz, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Fol... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang / Vorbringen der Parteien Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2013 den im
Spruch: , Spruchpunkt A.II. wörtlich wiedergegebenen Antrag verbunden mit Eventualanträgen auf Nichtigerklärung der Ausschreibung einzelner Lose bzw einzelner Ausschreibungsbestimmungen, mit Anträgen auf Gebührenersatz, auf Akteneinsicht und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Fol... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 6. März 2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Darüber hinaus beantragte sie Folgendes: "Die Antragstellerin stellt daher die Anträge, das Bundesverwaltungsgericht möge nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Beiziehung eines bauwirtschaftlichen Sachverständigen für Kalkulation die gesamte Ausschreibung für nichtig erklären; in eventu nachfolgend aufgezählte Punkte der Ausschreibungsu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2014, beim Bundesverwaltungsgericht am 30. Jänner 2014 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Die Auftraggeberin begründete die Zuschlagsentscheidung damit, dass das Konzept der Antragstellerin zwar gut wäre, jedoch würde sich jenes der präsumtiven Zuschlagsempfängerin durch eine durchgehende schlüssige Ablauf- und Organisationsstruktur und ... mehr lesen...