Entscheidungen zu § 296 Abs. 2 BVergG 2006

Vergabekontrollbehörden

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TE Verg Bescheid 2008/9/29 N/0076-BVA/08/2008-172;, N/0077-BVA/08/2008-168;, N/0078-BVA/08/2008-176;

Am 8. August 2008 stellte die A*** an den Vorsitzenden des Bundesvergabeamtes den Antrag, über die Ablehnung des Senatsvorsitzenden des Senates 8 des Bundesvergabeamtes, Herrn Mag. Reinhard Grasböck, gemäß § 296 Abs 2 BVergG 2006 wegen Befangenheit zu entscheiden. Begründet wurde dieses Begehren mit Zweifel an der Unbefangenheit und Unparteilichkeit des genannten Senatsvorsitzenden. Im Einzelnen wurde dazu ausgeführt, dass der Senatsvorsitzende in Mitteilungen des BVA an die Auftraggeberin v... mehr lesen...

Entscheidung | Verg Bescheid | 29.09.2008

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