Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) (im Folgenden: Antragsgegnerin) beabsichtigt, die Erweiterung und Funktionssanierung der Elektrotechnikanlagen einer bestimmten Schule in Auftrag zu geben. 1. Vergabeverfahren Zu diesem Zweck eröffnete die Antragsgegnerin das offene Verfahren mit Bestbieterprinzip und vorheriger österreich- und EU-weiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich, nach welchem ein Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 23. September 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Programm GO Maut 2.0/Ma... mehr lesen...
Die wesentlichen Entscheidungsgründe: lauten: 1. Das in den Schutzbereich des Art 6 Abs 1 MRK fallende Vergaberecht des BVergG beschränkt die Vertragsabschlussfreiheit der AG, daher deren Privatautonomie und auch damit auch deren Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums iSd Art 1 1. ZPMRK. 1. Das in den Schutzbereich des Artikel 6, Absatz eins, MRK fallende Vergaberecht des BVergG beschränkt die Vertragsabschlussfreiheit der AG, daher deren Privatautonomie und auch damit auch deren ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 31.10.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung des Ausscheidens des Angebotes der Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Bestellung eines Sachverständigen, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberinnen. Begrün... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Antragstellerin (ASt) stellte am 17.10.2016 neben zwei Nichtigerklärungsbegehren und einem eV - Begehren die im
Spruch: wiedergegebenen weiteren Begehren. Die ASt entrichtete rücksichtlich der Feststellungsbegehren wegen deren zumindest teilweiser Zurechenbarkeit zum Feststellungstatbestand des § 331 Abs 1 Z 1 BVergG auch Pauschalgebühren für die vorgetragenen Feststellungsbegehren, die nach Zurückziehung gemäß § 31... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat zu W131 2137381-2 protokolliert eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf angefochten. 2. Die AG hat mittlerweile die Zuschlagsentscheidung zurückgenommen. 3. Die Einschreiterin hat nach einer Verständigung am 18.10.2016 von der Anfechtung der ursprünglich zu ihren Gunsten ergangenen Zuschlagsentscheidung einen nunmehr beim BVwG erfasst zur GZ 2138394-1 e... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag samt Antrag auf Kostenersatz) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.09.2015, beim BVwG eingelangt am 23.09.2015, stellte die Antragstellerin diverse Nachprüfungsanträge und die im
Spruch: genannten Anträge, sowie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein in Österreich zugelassenes, privates Eisenbahnverkehrsunternehmen (idF: "EVU") mit Sitz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.09.2015, beim BVwG eingelangt am 23.09.2015, stellte die Antragstellerin diverse Nachprüfungsanträge und die im
Spruch: genannten Anträge, sowie einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Antragstellerin sei ein in Österreich zugelassenes, privates Eisenbahnverkehrsunternehmen (idF: "EVU") mit Sitz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin stellte am 29.06.2016 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Entscheidung über die Auswahl eines Rahmenvereinbarungspartners, protokolliert beim BVwG zu W131 2129030-2, und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). 2. Am 29.07.2016 wurde, nachdem zuvor eine Ausscheidensentscheidung zu Lasten der ASt vom BVwG bestätigt worden war, das vom BVwG ursprünglich mit e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat am 17.10.2016 mit einem gemäß § 320 Abs 2 BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Vergabe laut Entscheidungskopf angefochten und damit einen eV - Antrag verbunden. 1. Die ASt hat am 17.10.2016 mit einem gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Vergabe laut... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat mit am 05.09.2016 einen verbundenen Nachprüfungsantrag gegen die "Ausschreibung einschließlich der Berichtigung vom 31.08.2016" iZm der Vergabe lt Entscheidungskopf eingebracht und diesbezüglich bislang - teilweise aus advokatorischer Vorsicht - in Summe bislang über 20.000,00 Euro an Pauschalgebühren an das BVwG einbezahlt. 2. Dem zur Absicherung der Nichtigerklärungsbegehren gestellten eV - Antrag wu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat mit am 17.10.2016 mit einem gemäß § 320 Abs 2 BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Vergabe laut Entscheidungskopf angefochten und damit einen eV - Antrag verbunden. 1. Die ASt hat mit am 17.10.2016 mit einem gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Verg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt hat mit am 17.10.2016 mit einem gemäß § 320 Abs 2 BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Vergabe laut Entscheidungskopf angefochten und damit einen eV - Antrag verbunden. 1. Die ASt hat mit am 17.10.2016 mit einem gemäß Paragraph 320, Absatz 2, BVergG zulässig verbundenen Nachprüfungsantrag eine Ausscheidens- und Zuschlagsentscheidung aus der Verg... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 17.10.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Ausschreibung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeber. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 18.10.2016 den Nachprüfungsantrag sowie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Das Verfahren ist somit beendet. Gemäß § 25... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 17.10.2016, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Ausschreibung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeber. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 18.10.2016 den Nachprüfungsantrag sowie den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen. Das Verfahren ist somit beendet. Gemäß § 25... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. Oktober 2016 beantragte XXXX vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden "Antragstellerin") stellte am 01.03.2011 einen Feststellungsantrag wegen der ausschreibungsfreien Vergabe des Systems "e-Medikation". Als Auftraggeber wurde der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (im Folgenden: "Auftraggeber") bezeichnet, als Zuschlagsempfänger die XXXX für Österreich (im Folgenden: "Zuschlagsempfängerin"). 1. Die römisch 40 (im Folgenden "A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30. September 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2,1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweili... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30. September 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2,1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweili... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 30. September 2016 beantragte die XXXX , vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2,1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweili... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2016 stellten die Antragsteller die im
Spruch: ersichtlichen Begehren und brachten im Wesentlichen vor: Mit Schreiben vom 19.08.2016 habe die Auftraggeberin den Antragstellern mitgeteilt, dass der Zuschlag der Firma XXXXerteilt werden solle und das Angebot der Antragsteller gleichzeitig auszuscheiden sei, da die Antragsteller vermeintlich vorhandene echte Bieterlücken nicht ausgef... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (ASt) stellte am 05.09.2016 einen Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung betreffend das Los 2 Pneumokokken Impfstoff einschließlich einer Berichtigung vom 31.08.2016, wie iZm dem offenen Vergabeverfahren laut Entscheidungskopf zwecks Abschlusses einer Rahmenvereinbarung vorgetragen. In einem in der Nachprüfungseingabe formulierten Eventualnichtigerklärungsantrag wurde b... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin richtete am 23.09.2016 ein Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht zur GZ E90037/00-03-KA/2015 (Schutzausrichtung Ordnungseinsatz) zum
Betreff: "Einspruch zu der Ausscheidung". Nach internen Besprechungen und Überlegungen sei die Antragstellerin zu dem Schluss gekommen, dass sie gegen die Entscheidung des Auftraggebers Einspruch und Beschwerde einlegen möchte. Die
Begründung: für das Ausscheiden ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 26. September 2016 beantragte die Bietergemeinschaft XXXX, vertreten durch Keschmann Rechtsanwalts-GmbH, Nußdorfer Straße 38/DG, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot, den Ersatz der Pauschalgebühr, Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegebe... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.09.2016, am 12.09.2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sow... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 27. August 2016 brachte die AAAA, vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsemfängers, Ersatz der Pauschalgebühr, in eventu Feststellung, dass das Vergabeverfahren in rechtswidriger Weise ohne entsprechende vorherige Bekanntma... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 23. September 2016 beantragte die XXXX, vertreten durch Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung betreffend ihr Angebot, den Ersatz der Pauschalgebühr, Akteneinsicht, Ausnahme näher bezeichneter Unterlagen von der Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter I. wiedergegeben. D... mehr lesen...