Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, beim Bundesverwaltungsgericht außerhalb der Amtsstunden eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.08.2020, verbunden mit einem Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.08.2020, beim Bundesverwaltungsgericht außerhalb der Amtsstunden eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 20.08.2020, verbunden mit einem Antrag auf Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.04.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, stellte die Erstantragstellerin die Anträge "das BVwG möge feststellen, dass i. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 22.03.2018 an die Bietergemeinschaft XXXX im Baulos Pfons-Brenner nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.04.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, stellte die Erstantragstellerin die Anträge "das BVwG möge feststellen, dass i. die Erteilung des Zuschlags durch die Antragsgegnerin am 22.03.2018 an die Bietergemeinschaft XXXX im Baulos Pfons-Brenner nach Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung bzw. ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb wegen eines Verstoßes ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.06.2017 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , vertreten durch Leitner Trischler Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Rollenhandtücher und die Flüssigseife in den letzten drei Jahren rechtswidrig, nämlich ohne vorangehende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung bzw. v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstantragsteller... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragsstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstant... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben der Erstantragsstellerin vom 21.08.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte diese die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 11.08.2017, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Erstant... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahren römisch eins. Verfahren Die XXXX, ist Anbieterin von Wartungsleistungen für Schienenfahrzeuge (im Folgenden: Antragstellerin). Die Antragsgegnerin, RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER AG, Wulkaprodersdorf, ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (im Folgenden: Antragsgegnerin). Die römisch 40 , ist Anbieterin von Wartungsleistungen für Schienenfahrzeuge (im Folgenden: Antragstellerin). Die Antragsgegnerin, RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER AG, Wulkaprodersdorf, ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. Oktober 2016 beantragte AAAA, vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. Oktober 2016 beantragte AAAA, vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 14. Oktober 2016 beantragte XXXX vertreten durch CERHA HEMPEL SPIEGELFELD HLAWATI Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Entscheidung, mit welchem Unternehmer bzw mit welchen Unternehmern die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 18. Februar 2016 beantragte die A , vertreten durch, Dr. Rainer KURBOS, Rechtsanwalt, Neue-Welt-Höhe 36a, 8042 Graz, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben, den Ersatz der Pauschalgebühr wie im
Spruch: unter B) wiedergegeben und die Akteneinsicht sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: wiedergegeben. Die Anträge
Betreff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Antragstellerin stellte mit Schriftsatz vom 11.02.2015 das im
Spruch: ersichtliche Begehren. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen folgendes aus: Beim gegenständlichen Auftrag handle es sich um die Vergabe eines Bauauftrags im Oberschwellenbereich nach den Regelungen des BVergG für das Baulos SPT1.1-Tunnel Gloggnitz im Rahmen des Projekts "Semmering-Basistunnel Neu". Wes... mehr lesen...
Begründung: Verfahren und Anträge Aus der Aktenlage und dem zum derzeitigen Stand des Verfahrens unbestrittenen bzw. von der Antragsgegnerin bestätigten Vorbringen der Antragstellerin ergibt sich Folgendes: Die Antragstellerin ist ein Bauunternehmen. Die Antragsgegnerin stellt Netze zur Versorgung der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen auf der Schiene bereit. Die Aktien sind zu 100% einer Holding vorbehalten, welche wiederum zu 100% im Eigentum des Bundes stehen, wobei die Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2. BBBB 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin genannt, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2. BBBB 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin genannt, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2. BBBB 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin genannt, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2. BBBB 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, Mölker Bastei 5, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin genannt, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 29. August 2014 beantragte die BIEGE CCCC - BBBB - DDDD, bestehend aus 1. CCCC 2.BBBB, 3. DDDD vertreten durch Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, XXXX, das Bundesverwaltungsgericht möge die Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren "Engineering Services for the Elaboration of a Feasibility Study (technical and environmental part) incl. Corridor and Route Selection and as an option Pre-Design" für nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 05.05.2014 hat die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Sollhart & Traumberger Rechtsanwälte OG, einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Angefochten wurde die mit Telefax vom 28.04.2014 der Flughafen Wien-AG (im Weiteren: Auftraggeberin), vertreten durch Wolf &Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG, bekannt gegebene Ausscheidensentscheidung. Zus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die XXXX (im Weiteren Antragstellerin) stellte mit Schriftsatz vom 05.05.2014 das im
Spruch: ersichtliche Begehren verbunden mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung. Die Antragstellerin sei von der Flughafen Wien Aktiengesellschaft (im Weiteren Auftraggeberin) am 09.04.2014 mit Fax aufgefordert worden, eine schriftliche Aufklärung abzugeben. Die Antragstellerin sei dieser Aufforderung mit Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 30. Dezember 2013 stellte die XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) bezogen auf das Vergabeverfahren "Duale Zustellung" das in den Spruchpunkten I. und II. dieses Erkenntnisses wörtlich wiedergegebene Antragsbegehren und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Antragstellerin führte dazu im einleitenden Schriftsatz vom 30. Dezember 2013 im Wesentlichen zusammengefasst aus, ... mehr lesen...