Entscheidungen zu § 258 Abs. 1 BVergG 2006

Vergabekontrollbehörden

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RS Verg 2009/7/10 N/0058-BVA/10/2009-25

Norm: BVergG 2006 §258 Abs1 BVergG 2006 § 258 gültig von 01.02.2006 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018
Rechtssatz: Auch wenn es sich um eine funktionale Ausschreibung handelt, enthält sie durch die Vorgabe der zu erreichenden Ziele und Ergebnisse eine verbindliche Beschreibung der zu erbringenden Leistung, die die Bieter gemäß § 258 Abs 1 BVergG 200... mehr lesen...

Rechtssatz | Verg | 10.07.2009

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