I. 1. Die Beschwerdeführerin (= Auftraggeberin) übermittelte mit E-Mail vom 25. Juni 2008 an mehrere Unternehmer jeweils eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Gegenstand der - nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung abzuschließenden - Rahmenvereinbarung war die Lieferung von Stents samt Zubehör. Die Beschwerdeführerin stützte sich bei der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung auf den Ausnahmetatbestand des § 29 Abs. 2 Z... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §152 Abs3 Z1; BVergG 2006 §320 Abs1; BVergG 2006 § 152 gültig von 01.01.2008 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 152 gültig von 01.02.2006 bis 31.12.2007 BVergG 2006 § 320 gültig von 01.01... mehr lesen...