Entscheidungen zu § 140 Abs. 5 BVergG 2006

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2017/7/31 W138 2159507-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 29.05.2017, protokolliert zu W138 2159256, am 30.05.2017, protokolliert zu W138 2159507 und am 31.05.2017, protokolliert zu W138 2159835, brachte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, in der Folge Antragstellerin, Anträge auf Nichtigerklärung der Wahl des Vergabeverfahrens und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers, auf Ersatz der... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 31.07.2017

TE Bvwg Beschluss 2016/9/27 W138 2135738-1

Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2016, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit Anträgen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung in den Losen 5 und 6 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX (im Weiteren: präsumtive Zuschlagsempfängerin) und auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheid... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.09.2016

TE Bvwg Beschluss 2014/7/15 W123 2007968-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Antragstellerin brachte am 16.05.2014 den gegenständlichen Antrag in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 09.05.2014 ein und führte zusammenfasend aus, dass das Angebot der präsumtiven Zuschlagsempfängerin der bestandsfesten Ausschreibung widerspreche und daher auszuscheiden gewesen wäre. 2. Am 21.05.2014 teilte die Auftraggeberin dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 15.07.2014

TE Bvwg Beschluss 2014/7/11 W138 2008157-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX, (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogr... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.07.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/7/11 W138 2008157-1

Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Am 23.05.2014 beantragte die XXXX (im weiteren Antragstellerin) vertreten durch Schramm Öhler Rechtsanwälte OG, Bartensteingasse 2, 1010 Wien neben den Anträgen die gegenständliche Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, in eventu näher genannte Bestimmungen der Ausschreibung für nichtig zu erklären, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren in dem Vergabeverfahren "Abendprogra... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.07.2014

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